Teldafax-Prozess beginnt von vorn- Geschädigte warten weiter
Der Strafprozess gegen ehemalige Topmanager des insolventen Billigstrom-Anbieters Teldafax muss neu aufgerollt werden. Die Richter der zuständigen Wirtschaftsstrafkammer 7a am Bonner Landgericht gaben den “Besetzungsrügen” der Verteidiger statt. Damit setzten sie das Verfahren schon am zweiten Verhandlungstag aus.
Der Vorsitzende Richter hatte zum Auftakt von einem “ein Gebot der Fairness” gesprochen, vor der Fortsetzung der Hauptverhandlung über die Einwände zu beraten.
Mirko Laudon, Diplom Jurist von Strafakte.de meint:
Eine so genannte Besetzungsrüge zielt darauf ab, dass die Besetzung einer Strafkammer für unzulässig erklärt wird- die Richter demzufolge nicht „zuständig“ sind. Eine solche Rüge begründet einen absoluten Revisionsgrund gem. § 338 Nr. 1 StPO, denn der „gesetzliche Richter“- besser, der gesetzlich bestimmte Richter ist verfassungsrechtlich garantiert, Art. 101 GG.
Das Präsidium des Landgerichts Bonn hatte jedoch die Wirtschaftsstrafkammer 7a eigens für diesen Prozess als Hilfsstrafkammer zur Entlastung der regulären Wirtschaftsstrafkammer eingerichtet, somit die Angeklagten den eigentlich zuständigen Richtern entzogen.
Das mag für die tausenden Geschädigten der Teldafax- Pleite fast wie ein Schlag ins Gesicht wirken, wenn sich die Verantwortlichen,(ehemalige Topmanager von Teldafax) vorerst so aus der Verantwortung zu stehlen scheinen.
Soenke Iwersen, Redakteur beim Handelsblatt, legt indessen sehr zielsicher den Finger auf die Wunde und berichtet beim Kurznachrichtendienst “twitter” vom Bonner “Juristentheater” rund um das Verfahren von Teldafax.
Im übrigen gilt die Teldafax-Pleite- gemessen an der Zahl der Gläubiger als eine der größten Unternehmens-Insolvenz in der deutschen Geschichte. Die 2001 gegründete Firma mit zuletzt 600 Mitarbeitern war innerhalb weniger Jahre zu Deutschlands größtem unabhängigen Energieanbieter aufgestiegen und zählte mehr als 700.000 Kunden.
Die Staatsanwaltschaft Bonn wirft dem Gründer des Unternehmens, Michael Josten, und den späteren Vorstandschefs Klaus Bath und Gernot Koch Insolvenzverschleppung, gewerbsmäßigen Betrug sowie Bankrott vor.
Quellen: handelsblatt.com / strafakte.de / dpa