Bundesagentur für Arbeit:Hartz IV Leistungen für Selbständige nur noch begrenzt
Bundesweit beziehen rund 125.000 Selbstständige ALG II, da ihre Einkünfte aus ihrem Gewerbe nicht zum Leben ausreichen. Sie betreiben einen Imbiss, arbeiten als freie Fotografen oder als freischaffende Künstler.
Über die Runden kommen sie aber nur mit Hilfe des Arbeitsamtes. Das will die Bundesagentur jetzt einschränken. Interne Vorschläge von Mitarbeitern der Bundesagentur für eine Rechtsvereinfachung bei den ALG II-Leistungen liegen nun der Nachrichtenagentur dpa vor.
Diese, als “Rechtsvereinfachung bei Hartz-IV-Leistungen” deklarierten Vorschläge sehen beispielsweise vor, dass Selbstständige nach Vorstellungen der Bundesagentur für Arbeit ALG II nur noch für eine Übergangsfrist bekommen sollen.
“Ist nach dieser Zeit kein Lebensunterhalt sicherndes Einkommen aus Selbstständigkeit vorhanden, soll die Selbstständigkeit abgemeldet werden”, heißt es in dem internen Papier der Bundesagentur.
BA-Vorstandsmitglieds Heinrich Alt dazu:
“Hartz IV ist nun mal nicht dafür erfunden worden, unrentable Geschäftsmodelle dauerhaft durch die Allgemeinheit zu stützen. Wer künftig Hartz IV wolle, müsse belegen, dass sich die Geschäfte auch von allein tragen. Wenn sich dann herausstellt, dass dies nicht der Fall ist, sollte man wieder einen regulären Job wahrnehmen”.
Selbstständige sollen, nach den Vorschlägen der Bundesagentur, künftig nur noch 30 Prozent ihrer jährlichen Betriebsausgaben vom Gewinn abziehen dürfen.
Und weiter meint Alt:
“Es könne nicht sein, dass sich Freiberufler wie Anwälte oder Journalisten mit hohen Ausgaben arm rechneten, um sich so einen Anspruch auf Hartz IV zu sichern”.
Quelle: t-online.de