Gerichtsurteil
„Super Nanny“ verletzt sehr wohl die Menschenwürde

Für den Fernsehsender RTL war einst die „Super Nanny“ stets eine pädagogisch wertvolle Wohltat für überforderte Mütter oder Familien. Ob Dauerstreit, Gewalt oder Hyperaktivität– bei Stress half in präkeren Fällen die erfahrene Diplom-Pädagogin Katharina Saalfrank.
RTL hatte in einer Folge der Super Nanny vor laufender Kamera gezeigt, wie eine Mutter ihre fünfjährige Tochter anschreit, ihr droht, sie ignoriert und sie schließlich schlägt- ohne dass das Kamerateam eingreift.
„Diese problematischen Szenen werden insgesamt dreimal gezeigt, unter anderem auch in einem Teaser zur Sendung, dessen Zweck es ist, möglichst viele Zuschauer zu generieren“, erklärten die Jugendschützer (KJM). Aus diesen Gründen stelle das Angebot „einen Menschenwürde-Verstoß dar und ist unzulässig.“
Gegen diese Beanstandung durch die KJM, hatte RTL Klage beim Verwaltungsgericht Hannover eingereicht. Doch das Gericht wies diese Klage jetzt ab:
„Nach Auffassung der Kammer verbietet die Menschenwürde der beteiligten Kinder (…) das wiederholte Darstellen einzelner an ihnen begangener Gewalthandlungen und insbesondere die Zusammenstellung einzelner dieser Handlungen in einen ‚Teaser‘, um Zuschauer anzulocken“, heißt es unter anderem in der Begründung.
Der Sender RTL sieht das vollkommen anders: nach deren Auffassung kann von einer Verletzung der Menschenwürde keine Rede sein, da es keine gezielte Herabwürdigung der Kinder gegeben hätte.
Das Gericht ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Streitfrage die Berufung beim Oberverwaltungsgericht zu. RTL bedauerte den Gerichtsentscheid und will eine Berufung prüfen. Die Sendung mit Katharina Saalfrank war bereits 2011 eingestellt worden.
Quelle: spiegel-online/ dpa