Total-Überwachung sozialer Netzwerke


Nach Ansicht des Bundesinnenministeriums dürfen der Bundesnachrichtendienst (BND) sowie die Bundeswehr soziale Netzwerke überwachen, da dies keinen Eingriff in die Privatsphäre darstellen würde.
Dies geht aus einer Antwort vom Innenstaatssekretär Ole Schröder an Andrej Hunko von den Linken hervor.
Demnach würde nicht in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eingegriffen, wenn eine staatliche Behörde „verfügbare Kommunikationsinhalte“ im Internet erhebt, die sich an „jedermann oder zumindest an einen nicht weiter eingrenzbaren Personenkreis richten“, so Ole Schröder.
Die vom deutschen Auslandsnachrichtendienst BND geplante Echtzeitanalyse sozialer Netzwerke beziehe sich nicht auf einzelne Personen. Vielmehr sollten in den Streamingdaten von Social-Media-Plattformen mit statistischen Verfahren Trends und Auffälligkeiten erkannt werden.
Ziel sei es, krisenhafte Entwicklungen im Ausland und nicht in Deutschland rechtzeitig zu erkennen.
Der BND will bei dem Projekt, das noch im Forschungsstadium steckt, keine Daten speichern, sondern den laufenden Datenfluss beobachten. Hintergrund der Bemühungen sind die Entwicklungen des sogenannten Arabischen Frühlings. Westliche Geheimdienste und auch der BND hatten die revolutionären Entwicklungen in mehreren arabischen Ländern nicht kommen sehen.
Mit der Beobachtung sozialer Netzwerke erhofft sich der BND nun, solche Entwicklungen im Ausland künftig früher zu erkennen.
Bis 2016 soll nun das das Fraunhofer-Institut ermitteln, welcher Technologien es bedarf, um die geplante Überwachung durchzuführen. Die gewonnen Daten sollen dann für die relevanten Bereiche der Bundeswehr zur „Erfassung von Meinungs- und Stimmungslagen in der Bevölkerung“ genutzt werden.
Quelle: n-tv.de