Apple erfolgreich vor dem Berliner Landgericht verklagt- Konzern muss nachbessern
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat erfolgreich gegen den Apple Konzern geklagt. Das Landgericht Berlin stellte fest, dass die Apple-Herstellergarantie in 16 Punkten unzulässig sei.
Apple bewarb seine Produkte mit einer einjährigen Hardwaregarantie für Material- und Herstellungsfehler. Doch die Garantie blieb hinter den gesetzlichen Gewährleistungsregeln zurück. Apple gewährte als Hersteller eine Garantie für ein Jahr und schloss eine darüber hinaus gehende Haftung aus.
Laut Gesetz haftet ein Verkäufer zwei Jahre lang für Produktmängel.
Für Produktmängel wollte Apple laut den eigenen AGB nur haften, sofern die Geräte
„normal“ und nach „veröffentlichten Richtlinien“
genutzt wurden, ohne diese näher zu erläutern.Nicht einmal für Dellen und Kratzer an iPhone und anderen Geräten wollte der Konzern laut Klauseln einstehen, sofern sie
„die Funktion des Produktes nicht beeinträchtigen und sich nicht wesentlich nachteilig auf die Nutzung auswirken.“
Falls eine Reparatur im Ausland nötig sei, sollte der Kunde die Versand- und Transportkosten zahlen.
Die Richter schlossen sich der Auffassung der Verbraucherzentrale an, dass diese und weitere Klauseln die Käufer unangemessen benachteiligen.
Urteil-LG-Berlin-2014-11-28_15_O_601-12.pdf
Quelle: vzbv.de