Sind die neuen 2-Euro-Münzen nun Zahlungsmittel oder nicht?
In diesen Tagen könnten Bundesbürger gleich zwei neue 2-Euro-Münzen in ihren Portemonnaies finden: „25 Jahre deutsche Einheit“ und „Bundesland Hessen“.
Damit sind inzwischen neben dem üblichen 2-Euro-Stück mit der Rückseite „Adler“ 15 weitere deutsche 2-Euro-Münzen mit Gedenkcharakter in Umlauf.
Sie gelten als gesetzliche Zahlungsmittel im gesamten Euro-Währungsgebiet. Ihre Annahme darf also grundsätzlich nicht verweigert werden – weder in Deutschland noch in anderen Euro-Ländern. Insgesamt wurden inzwischen weit über 100 verschiedene 2-Euro-Gedenkmünzen von den Eurostaaten ausgegeben.
Die meisten der 2-Euro-Gedenkmünzen wurden in so hohen Auflagen hergestellt, dass der Sammlerwert kaum über den Nennwert von zwei Euro hinausgeht. Dies gilt für alle deutschen 2-Euro-Stücke. Allerdings sind manche 2-Euro-Münzen aus dem Ausland aufgrund ihrer geringen Prägeauflagen zu begehrten und teuren Sammlerobjekten geworden.
Gedenkmünzen mit höheren Nominalwerten sind hingegen nur im ausgebenden Land gesetzliches Zahlungsmittel. So zum Beispiel die in Deutschland geprägten 10-Euro-Stücke.
Quelle: bankenverband.de