Wasserschaden und die Kosten
Wie verhalte ich mich richtig?
Alle vier bis fünf Minuten wird in der Schweiz ein Wasserschaden verursacht. Schäden, die bei den Versicherungen pro Jahr Leistungen von rund 40 Millionen Franken auslösen. In vielen Fällen ist mangelnder Unterhalt von Apparaten, Leitungen und Geräten schuld.
Was ist ein Wasserschaden?
Ein Wasserschaden tritt auf, wenn Wasser oder andere Flüssigkeiten aus deren Leitungen ausfliessen. Die betroffenen Leitungen dienen dem versicherten Gebäude (Gebäudeversicherung) oder dem Gebäude, in dem sich der versicherte Hausrat befindet (Hausratversicherung).
Es kann sich dabei beispielsweise um Trinkwasserleitungen, Tank-, Wärmegewinnungsanlagen oder Heizungsanlagen handeln.
Wenn Schnee, Regen oder Schmelzwasser durch das Dach, geschlossene Fenster, Türen oder Oberlichter dringen, kann ein Wasserschaden an Mauern, Wänden, und Einrichtungsgegenständen entstehen.
Auch ein Rückstau aus der Abwasserkanalisation bzw. des Grundwassers kann einen Wasserschaden verursachen. Oder wenn Wasser aus mobilen Einrichtungen ausläuft, wie beispielsweise aus Zierbrunnen, Aquarien, Wasserbetten oder Bassins.
Wer haftet für Schäden?
Was ist, wenn das Aquarium in den Ferien «aussteigt», der Schlauch der Waschmaschine platzt und Wasser auch in die untere Wohnung eindringt und das Parkett beschädigt?
Bei Schäden durch solche Installationen haftet klar der Mieter. Für Änderungen am Mietobjekt (z.B. die Installation einer Waschmaschine) braucht es daher eine Erlaubnis der Vermieterin. Vor der Anschaffung eines grossen Aquariums ist es ebenfalls sinnvoll, bezüglich Statik die Verwaltung anzufragen. Es empfiehlt sich auf jeden Fall, eine entsprechende Haftpflichtversicherung (Zusatzvertrag) abzuschliessen. Im Schadensfall darf sich die Vermieterin jedoch nicht “bereichern”.
Was tun wenns passiert ist?
- Unternehmen Sie alles Notwendige, um den Schaden möglichst klein zu halten aber gehen Sie dabei keine Risiken ein!
- Wasser kann Kurzschlüsse verursachen, schalten Sie deshalb die Stromzufuhr zu den betroffenen Räumen ab(Sicherung herausdrehen bzw. umschalten) und dichten Sie die ausfliessenden Leitungen bzw. Abflüsse mit Stöpsel oder Stoff ab, damit kein weiteres Wasser eindringen kann.
- Wenn der betroffene Raum über eine Gasleitung verfügt, stellen Sie das Gas ab.
- Anschliessend rufen Sie die Feuerwehr (Tel. 118).
- Wenn das Wasser abgeflossen oder von der Feuerwehr abgepumpt ist, machen Sie sich unverzüglich ans Reinigen und Aufräumen. Je schneller die betroffenen Gegenstände von Wasser und Schmutz befreit werden, desto eher können sie wieder hergestellt und müssen nicht entsorgt werden.
Im übrigen bekommen Sie, wenn sie selbst beim aufräumen und putzen Handanlegen, den Aufwand mit 25-30 Franken pro Stunde von den Versicherern vergütet.
Aber- Welche Versicherungsart ist die richtige?
Die Gebäudeversicherung ist in den meisten Kantonen obligatorisch und muss meist bei den kantonalen Gebäudeversicherungsanstalten abgeschlossen werden. Freiwillig, jedoch dringend zu empfehlen ist sie in den Kantonen Genf, Wallis, Tessin und Appenzell Innerrhoden “ohne den Bezirk Oberegg”.
Die Gebäudewasserversicherung deckt Schäden zum Neuwert. Passen Sie deshalb die Versicherungssumme nach wertvermehrenden Veränderungen am Haus oder Neuschätzungen durch die Gebäudeversicherung an. Sonst droht eine Unterversicherung.
Überprüfen Sie auch bei der Hausratversicherung die Summe periodisch, um nicht in eine Unterversicherung zu rutschen.
Für die Deckung sind die jeweiligen allgemeinen Versicherungsbestimmungen (AVB) massgebend. Es empfiehlt sich, diese bei einem Neuabschluss zu vergleichen – die Prämien ohnehin.
Wer eine schon ältere Police hat, sollte eine Erneuerung prüfen. Denn in den letzten Jahren haben die Versicherungen zusätzliche Deckungen in ihre AVB aufgenommen, etwa die Reparaturkosten der defekten Leitungsstelle. Diese Verbesserungen gelten nicht automatisch für die alten Policen.
Wer teure Bodenbeläge besitzt (etwa Granit) und in der Police nur 5000 Franken zur Verfügung hat für das Freilegen und Zudecken der defekten Leitung, sollte auf minestens 10 000 Franken aufstocken.
Quelle: Helvetia versicherung