Handy-Ortung kann strafbar sein
Vor der allzu blauäugigen Nutzung von Handy-Ortungsdiensten warnt die Verbraucherzentrale Sachsen.
Wer seinen Lebenspartner ohne dessen Einverständnis überwachen lasse, mache sich streng genommen strafbar, erklärten die Verbraucherschützer .
Für diese Einwilligung ist derzeit eine SMS ausreichend. Diese könne aber «gefälscht werden und beweist nicht, dass sich auch wirklich vom Inhaber des Handys stammt», erklärte Fachreferentin Beate Scharf.