Hartz IV Kürzung aufgehoben – Dumpinglohn ist unzumutbar
Lehnt ein ALG II Empfänger einen Job zu Dumpinglöhnen ab, dürfen ihm die Bezüge nicht gekürzt werden. So entschied das Sozialgericht Dortmund.
Im vorliegenden Fall hatte sich eine arbeitslose Frau aus Bochum geweigert, für einen Stundenlohn von 4,50 Euro bei einem Textildiscounter zu arbeiten. Daraufhin war ihr das Arbeitslosengeld II für drei Monate um 30 Prozent gekürzt worden.
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