Zentrales Register für künstliche Gelenke gefordert
Wie das in Deutschland geht
Circa 400.000 künstliche Hüft- und Kniegelenke wurden im letzten Jahr in Deutschland bei Patienten eingesetzt. In fast 30.000 Fällen mussten die künstlichen Gelenke oder Teile davon ausgetauscht werden. Dafür gibt es mehrere Gründe. Wie die natürlichen Gelenke verschleißen auch die künstlichen im Laufe der Jahre. Ein Austausch kann aber auch aufgrund von Qualitätsmängeln beim Implantat oder durch Mängel bei der Erstoperation notwendig werden.
Seit dem 1. Oktober 2015 müssen Kliniken und ambulante Zentren, die medizinische Implantate einsetzen, ihren Patienten einen Implantatpass aushändigen.
“Im Falle von Produktrückrufen sollen so künftig betroffene Patienten schnell ausfindig gemacht werden. Darüber hinaus muss für die Kliniken aber auch die Teilnahme am Endoprothesenregister (EPRD) verpflichtend werden”,
erklärt Günter van Aalst, Leiter der Landesvertretung NRW der Techniker Krankenkasse.
Bisher beteiligen sich 64 Prozent der Kliniken im Land an dem Register, das den Einsatz künstlicher Hüft- und Knie-Gelenke dokumentiert.
“Das Endoprothesenregister leistet damit einen zusätzlichen, wichtigen Beitrag zu mehr Patientensicherheit. Das Register kann aber nur funktionieren, wenn alle Kliniken mitmachen, da es sich um ein lernendes System handelt.”
Ein Implantatpass muss künftig für alle aktiven Implantate, beispielsweise Herzschrittmacher, sowie für Herzklappen, bestimmte Gefäßprothesen und – stützen (z. B. Stents), Gelenkersatz für Hüfte und Knie, Wirbelkörperersatzsysteme ,Bandscheibenprothesen und Brustimplantate ausgestellt werden.
Im Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) sind inzwischen mehr als 100.000 Operationen dokumentiert. Der überwiegende Teil davon entfällt mit rund 61.000 Eingriffen auf Hüftoperationen, weitere rund 47.000 auf Operationen des Knies.
Seit dem Start des Registers haben sich mit bundesweit knapp 600 Kliniken zurzeit gut die Hälfte aller infrage kommenden Krankenhäuser zur Teilnahme am EPRD angemeldet. Ziel des EPRD ist es, in Deutschland alle rund 390.000 endoprothetischen Eingriffe jährlich zu erfassen. In Schweden beispielsweise konnte mit der Einrichtung eines Prothesenregisters die Revisionsrate halbiert werden, weil etwa qualitativ schlechte Implantate vom Markt genommen wurden.
Der Implantatausweis
Im Implantatausweis finden Sie zum Beispiel folgende Information:
- Wer ist der Hersteller Ihres Implantats oder Ihrer Endoprothese?
- Welches Produkt wurde bei Ihnen implantiert? Wie lautet die genaue Produktbezeichnung?
- Wann wurde das Produkt bei Ihnen implantiert? Oft sind nur Produkte, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums implantiert wurden, als kritisch einzustufen.
- Welche Referenznummer hat das bei Ihnen implantierte Produkt? Häufig werden nur Produkte mit einer bestimmten Referenznummer zurückgerufen.
Sie haben keinen Implantatsausweis?
Lassen Sie sich am besten vom seinerzeit implantierenden Krankenhaus eine Kopie des Ausweises ausstellen. Sie können sich auch an Ihren Orthopäden oder behandelnden Arzt werden. Dieser kann für Sie klären, ob es sich bei Ihrer Prothese um ein Implantat der zurückgerufenen Produktlinie handelt. Er kann auch feststellen, ob sie noch einwandfrei funktioniert oder Gefahren von ihr ausgehen.
Auch auf Reisen nützlich
Auch auf einer Urlaubsreise kann der Implantatausweis Ihnen nützliche Dienste leisten, wenn Sie ein künstliches Gelenk haben. Zum Beispiel dann, wenn das Implantat bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen ein Signal auslöst. Außerdem ist es sinnvoll, eine Kopie des Arztbriefes mit Angaben zu Operation und Prothesenmodell mitzunehmen. Bei Stürzen, Knochenbrüchen oder Schäden an der Prothese sind die Ärzte am Urlaubsort so schneller im Bild.