Immer wieder Kaffeefahrten
Die Abzocker auf Tour


Adventsfahrt, Weihnachtsfahrt, Gewinnübergabe, Gewinnversprechen, Sie haben garantiert gewonnen, die Übergabe findet im Rahmen einer netten Busfahrt statt. So oder so ähnlich lauten die Werbebotschaften die zur Zeit in den Briefkästen meist älterer Mitbürger landen.
Kaffeefahrten zielen insbesondere auf Senioren ab die etwas abseits wohnen und im allgemeinen wenig soziale Kontakte haben. Dass sie bei so einer Kaffeefahrt stundenlang in heruntergekommenen Gaststätten an Verkaufsveranstaltungen teilnehmen müssen, wird ihnen nicht erzählt.
Der Großteil kauft zwar nicht die überteuerten Produkte, aber einzelne erliegen doch immer wieder den Verkaufsmechanismen.
Und so bleibt das Kaffeefahrten-Gewerbe am Leben. Ist das Geld erst einmal beim Verkäufer, kriegt man es nur selten wieder zurück. Denn die Firmennamen der Kaffeefahrtunternehmen werden oft geändert, Adressen gibt es nicht, meist nur dubiose Postfächer.
So verschickt eine „Bustours-und Reisecenter der Vereinigung der Verbrauchermärkte Höchst“ massenweise dubiose Gewinnmitteilungen mit einer Einladung zur Geldübergabe von 1000 Euro. Der Übergabetermin sei unbedingt einzuhalten.
Bei solchen Veranstaltungen werden Senioren mit Geschenk- und Gewinnversprechen angelockt und dann überredet für viel Geld Nahrungsergänzungsmittel, Rheumadecken oder anderen unnützen Plunder zu kaufen.
Auch hier gilt:
Den versprochenen Gewinn bekommen Sie nicht. Und denken Sie daran, der Veranstalter dieser Kaffeefahrt hat geschultes Personal, das Sie mittels Psychotricks doch davon überzeugt, kaufen zu müssen.
Ein Insider der Kaffeefahrtenveranstalter drückt es so aus:
Seit Jahrzehnten wird vor Kaffeefahrtenbeschiss in allen möglichen Medien gewarnt. Wer dann noch auf solche Abzockmaschen hereinfällt, ist wirklich selber schuld und verdient kein Mitleid. Es gibt aber offenbar immer noch Leute, die es noch nicht begriffen haben.
Wer es trotzdem nicht begriffen hat und beispielsweise zum Kauf von irgendwelchem überteuertem Plunder bei einer Kaffeefahrt überredet wurde, der hat immer noch das Recht auf seiner Seite.
Die Gesetzeslage sieht wie folgt aus:
„Als Haustürgeschäft gilt ein Kauf, der in der Wohnung, am Arbeitsplatz oder auf Kaffeefahrten abgeschlossen wurde. Auch kann ein Vertrag widerrufen werden, wenn der Käufer überraschend auf der Straße oder an anderen öffentlichen Orten angesprochen wurde.
Es kann sich aber auch um richtige, mehrtägige Reisen, Tanzveranstaltungen oder Gewinnabholungsveranstaltungen handeln.
Seit dem 1. Oktober 2001 hat ein Käufer auch für Haustürgeschäfte, Kaffeefahrten, Zeitschriften- Abos (außer Probe-Abos, und Verbraucherkredite) ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Das soll vor dem spontanen und unüberlegten Abschlüssen von Kaufverträgen schützen. Der Verbraucher muss über dieses Rücktrittsrecht belehrt werden, sonst verlängert sich die Frist zum Rücktritt auf vier Monate.“