Justiz muss Führerscheine zurückgeben
Bei Blutproben ohne Richterspruch muss die Justiz Führerscheine zurückgeben
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm, wonach die Durchsuchung einer Wohnung oder die Entnahme einer Blutprobe auch in der Nacht grundsätzlich einem Richtervorbehalt unterliegt, löst in den Polizei- und Justizbehörden des Landes große Aufregung aus. Rechtsexperten gehen davon aus, dass zahlreiche Strafverfahren, die nach Trunkenheitsfahrten eingeleitet wurden, nun hinfällig sind und die Täter ihre Führerscheine zurückerhalten.
Wie ausführlich berichtet, hatte der für Ostwestfalen-Lippe zuständige III. Strafsenat des Oberlandesgerichtes rechtskräftig entschieden, dass Blutproben und Wohnungsdurchsuchungen, die von der Polizei in den Nachtstunden angeordnet werden, einem Beweisverwertungsverbot unterliegen.
Begründet wird das Urteil nicht mit einem Fehlverhalten der Polizeibeamten, sondern mit einer verfassungsrechtlich relevanten Lücke in der NRW-Justizorganisation. Es sei versäumt worden, einen richterlichen Eildienst rund um die Uhr einzurichten. Bislang existiert dieser nur von 6 bis 21 Uhr. Das Urteil des OLG-Senates werde “weitreichende Folgen haben”, prophezeit Christian Friehoff, Geschäftsführer des Richterbundes in NRW.
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