Katja Günther muss Schadensersatz zahlen

Zunächst ließ ein Anwalt feststellen, dass die Abo-Rechnung der berüchtigten Inkasso-Anwältin Katja Günther für ein dubioses „Geburtstags-Archiv“ nichtig ist.
Dann reichte er am Amtsgericht (AG) Karlsruhe Klage für seinen Mandanten ein. Darin forderte er von Günther Schadensersatz für die entstandenden Anwaltskosten zur Abwehr der unberechtigten Inkasso-Forderung. Das AG gab Klas nun recht und verurteilte Katja Günther dazu 46,41 Euro Anwaltsgebühr plus rund 150 Euro Gerichtsgebühr für das Verfahren selbst zu zahlen (Az. 9 C 93/09).
In der Urteilsbegründung stellte das Gericht zunächst fest, dass die Abofallen-Seite „ersichtlich darauf angelegt ist, Internetbenutzer zu täuschen über die Kostenpflichtigkeit des Angebots“. Während der Verhandlung habe Günther nicht bestritten, dass sie in vergleichbaren Fällen nach der Androhung von negativen Feststellungsklagen mehrfach Rechnungen storniert habe. Dies zeige, „dass die Beklagte selbst davon ausging, dass die von ihr geltend gemachten Forderungen nicht existieren.“
quelle: heise.de