Kostenfallen bei Casting-Agentur
Firmen nutzen Modeltraum aus
Den monatlichen Verdienst durch kleine Einsätze als Komparse- oder das Taschengeld durch Jobs als Modell aufbessern? Das klingt für viele verlockend.
So nutzt die ModelsWeek Agentur, die unter verschiedenen Namen wie zB. Okay Casting oder Out Casting agiert, diesen Trend aus und veranstaltet so genannte “Model-Castings”, um Teilnehmer dazu zu bewegen einen sehr kostenintensiven Vertrag zu unterschreiben.
Dabei wird den Teilnehmern in Aussicht gestellt, dass sie durch den Vertragsabschluss mit der Lorraine Media GmbH, die Fotoergebnisse auf der eigenen Internetplattform veröffentlicht, um Agenturen, freie Fotografen und Booker zu animieren, mit dem Model in Kontakt zu treten und dieses im besten Fall zu buchen.
Dass dabei die für uns fragwürdige Casting Agentur Lorrain Media kein Unbekannter ist, zeigte bereits unser Bericht vom Jahr 2011- dort warnten wir vor den teuren Fotoshootings. Die Zeitschrift Test und die Verbraucherzentrale Hamburg warnten im Jahr 2013 und 2015 ebenfalls vor dieser Masche.
Merken Sie sich unseren guten Rat:
Informieren Sie sich im Vorfeld über die Agentur, die Sie eingeladen hat und holen Sie sich Rat bei der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt für Vertragsrecht. Meist ist das verlockende Geschäft mit der vermeintlichen Modelkarriere bekannt. Beachten Sie, dass die Aufnahme in die Kartei einer professionellen Modelagentur kein Geld kostet.
Sollten Kosten für eine Sedcard inklusive Fotoshooting oder ähnliches entstehen, werden diese normalerweise mit dem ersten Auftrag verrechnet. Achten Sie außerdem darauf, wie viele Models von der Agentur vertreten werden. Seriöse Agenturen haben nur wenige 100 Models in ihrer Kartei, denn nicht jeder ist als Model geeignet und je mehr Models in der Kartei sind, desto geringer ist Ihre Chance, vermittelt zu werden.
Zunächst sei bemerkt, dass Models Week offensichtlich kein Makler ist, sich also nicht selbst auf die Suche nach Arbeitsgelegenheiten begibt, sondern die Fotos mit einigen Angaben zur Person auf seine Webseite stellt und dann abwartet, bis sich etwa ein Fotograf oder so meldet. Zitat Stiftung Warentest: “Lorraine Media bemüht sich selbst nicht um Jobs für die Models. “ In ihren AGB ist davon die Rede, dass bei Interesse an dem Model der Emailkontakt hergestellt wird, und zwar gegen eine Gebühr.
Ob das so üblich ist, sei mal dahingestellt.
Tatsache ist jedenfalls aus rechtlicher Sicht, dass man nichts unterschreiben muss, wenn man nicht will. Selbst, wenn schon Fotos gemacht worden sein sollten, schuldet man dafür überhaupt nichts, wenn das nicht vorher so abgesprochen war. Bequatschen lassen muss man sich auch nicht. Wenn man den Eindruck hat, dass das gerade passiert, sollte man seine persönlichen Daten für sich behalten und einfach gehen.
Hat man sie schon abgegeben und einen Vertrag unterschrieben, kann man sich über Rechnungen und Mahnungen freuen. Auch mit Urteilen wird gerne gewedelt, die gegen andere Opfer erwirkt wurden.
- Zur Strategie gehört es auch, im Internet Stimmung gegen Miesmacher und für die eigene Sache zu machen. In diesem Blog, der seine Unterstützung durch Lorraine Media GmbH auf der Stirn trägt, gibt z.B. “Sandra” an, sich schon über ihre nächste Rechnung zu freuen.
- Es wird auch nicht davor zurückgeschreckt, haarsträubende Musterbriefe bereitzustellen und dreiste Warnungen auszusprechen, um die Opfer irrezuführen. Diese Seite entstammt scheinbar mindestens dem Dunstkreis der Lorraine Media GmbH, die, Wortlaut, “nach eingehender Prüfung gern bereit [ist,] mit Schuldnern einen Zahlungsplan auszuarbeiten”. Die Seite schließt mit einer Reihe von erstrittenen Urteilen. Ähnlich lauten auch Briefe, die die Lorraine Media GmbH nach Widerrufen verschickt. Typisch für Maschen dieser Art ist es natürlich, die verlorenen Verfahren zu unterschlagen. Auch wird stets der Tatbestand gem. § 313a ZPO weggelassen, weil die Verfahren aufgrund des geringen Wertes nicht berufungsfähig sind. Aus diesem würde sich aber ergeben, was die Beklagten jeweils behauptet haben. Ob man hier feststellen würde, dass regelmäßig zu einem scheinbar kostenlosen Fotoshooting eingeladen wurde, und erst beim Fotografieren oder danach die Kostenfalle aufgemacht wurde?
- Ganz dreist noch diese Seite, natürlich ohne Impressum. Sie titelt: “Ein Widerruf bei Lorraine Media GmbH ist sinnlos!” Wie einem hier Angst und Bange gemacht wird, ist unglaublich. Es heißt: “Kunden der Lorraine Media GmbH lassen sich in ihrer Unerfahrenheit zu “Opfern” machen, indem sie sich von anonym auftauchenden Typen über das Internet nach einem Vertragsabschluss beunruhigen lassen. Die so manipulierten Kunden wollen dann mit einem Widerrufsrecht, einem teuren und in diesem speziellen Fall völlig nutzlosen Recht versuchen, sich einer vereinbarten Zahlungspflicht zu entziehen.”
Offensichtlich läuft hier also eine gut geölte Propagandamaschine.
Rechtsanwalt Gerrit van Almsick meint:
Sollte etwas schon unterschrieben worden sein, gibt es also noch folgende Möglichkeiten: Widerrufen, auch wenn es zu spät ist. Wird man nicht über sein Widerrufsrecht informiert, dauert die Frist nämlich ein ganzes Jahr.
Widerruf ist eigentlich falsch, weil es sich um einen Werkvertrag handelt. Der kann gekündigt werden, wenn das Werk noch nicht fertig und abgenommen ist (ein bestellter Tisch kann natürlich auch abgelehnt werden, wenn zwei Beine schon dran sind, aber das Holz und die Arbeit muss ja irgendwie vergütet werden).
Sollten also schon Fotos gemacht worden sein, aber noch nichts unterschrieben, dann sollte man einfach gehen, weil ja nichts vereinbart wurde. Wurde unterschrieben, dann sollte man sofort mündlich und dann schriftlich (Fax und Einschreiben) kündigen – allein, um irgendwelche Verträge nicht noch in die Verlängerung zu bringen.
Der Unternehmer wird dann einwenden, er habe ja schon so hohe Kosten gehabt, der Fotograf braucht ja auch was zu Essen. Das ganze System sei so gestrickt, dass ein Großteil der Kosten schon entstanden ist, obwohl sich scheinbar nur der Finger am Fotoapparat des Fotografen ein paar Mal geknickt hat. Wenn dann schon ein paar Tage seit dem Shooting verstrichen sind, kann man kaum noch nachweisen, dass bestimmte Kosten nicht entstanden sind.
Zum Schluss noch ein Videobeitrag von RTL Extra, in dem der Lorrain Media GmbH auf den Zahn gefühlt wird.