Kostenfalle Schlankmacher- Die Wunderpille
Da wird nur Ihre Geldbörse dünn


Unzählige Leserbriefe mit Beschwerden über einen Anbieter der „Nahrungsergänzungsmittel zur Gewichtsreduktion“ anbietet, erreichten unsere Redaktion. Die Besucher der Webseite “c41h2.fatkiller.nu” fühlen sich beim angeblichen Gratisangebot über den Tisch gezogen.
Ein Betroffener schrieb uns:
Mir ist folgendes passiert: via Facebook habe ich auf einen link geklickt, aber definitiv nichts bestellt. Innert 5 Tagen kamen die Pillen mitsamt Rechnung über CHF 99.00. Ich habe einen scharfen Brief geschrieben und das Ganze per Einschreiben umgehend zurückgeschickt. Im Brief habe ich auch darauf hingewiesen, dass ich Kopien an meinen Anwalt und die Kantonspolizei Zürich (Abt. Internet-Betrug) zugestellt habe. Bin nun gespannt, ob da nochmals was kommt. Falls ja, werde ich Anzeige bei der Kantonspolizei erheben.
Das machte uns natürlich neugierig, und wir recherchierten nach. Die betreffende Internetpräsenzen „dragonslim.ch“ und „c41h2.fatkiller.nu“ verkaufen ein sogenanntes Abnehmwunder in Pillenform mit Namen:“FatKiller“.
Um ganz schnell neue Kunden zu gewinnen, wird eine Gratisprobe für jeden Besteller offeriert. Doch Gratis ist nicht gleich Kostenlos. Dass das so ist, sieht man aber erst auf den zweiten Blick. Doch davon gleich mehr. Zuerst sorgt bei uns ein merkwürdiges Impressum (Anbieterkennzeichnung) für etwas Verwirrung.
Die Internetpräsenz „dragonslim.ch“ zeigt überhaupt kein Impressum, bei „c41h2.fatkiller.nu“ läuft sie angeblich auf :
Aliaz
Postfach 2719
36243 Niederaula
Germany
Latvia
Mail:ch@fatkiller.nu
Hinter obiger Adresse steckt eine Firma mit Namen:
„Aliaz Cooperation SIA, Krišjāņa Valdemāra iela 21–10, in Rīga“
Gehostet wird die Webseite aber in den Niederlanden, und eine juristische Person die für das Angebot gerade steht, war nicht zu ermitteln. Die ominöse Webseite versucht ihre Produkte in Österreich, in Deutschland und natürlich auch in der Schweiz an die Frau/Mann zu bringen. Besteller bekommen ein Paket aus Lettland zugestellt.
Unsere Kontaktversuche um eine Stellungnahme zum Geschäftsmodell zu bekommen- scheiterten bislang. Die nicht wirklich zu ermittelnden Inhaber der Webseite schreiben auf ihrer Präsenz: „Schliesse ich ein Abonnement ab, wenn ich auf c41h2.fatkiller.nu eine Bestellung aufgebe?“
Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen, und zwar vor und nach Ihrer Bestellung bei uns. Selbstverständlich gibt es deshalb weder ein Abonnement, noch eine Verpflichtung, weitere Käufe zu tätigen. Überzeugen Sie sich selbst durch einen Besuch der Website. Sie werden sehen, dass der Einkauf auf c41h2.fatkiller.nu nicht anders ist als in Ihrem Supermarkt: Sie zahlen nur für Produkte, die Sie eingekauft haben. Nach Abschluss Ihrer Bestellung auf unserer Website ist Ihr Kauf 100-prozentig abgeschlossen und nur Sie entscheiden, ob Sie weitere Produkte von uns kaufen möchten.
Das liest sich aber an anderer Stelle auf der Webseite ganz anders
Sie erhalten das FatKiller zum Einführungspreis von 145 CHF Sie erhalten außerdem eine monatliche Lieferung für den regulären Preis von 145 CHF sofern Sie den Dienst nicht abmelden. Wir bieten eine 100 % Zufriedenheitsgarantie. Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nicht für den automatischen Lieferservice. Die Versandkosten belaufen sich auf 19 CHF Falls Sie sich für einen Kauf auf Rechnung entscheiden, so wird eine zusätzliche Gebühr von 19 CHF zu Ihrer Rechnung hinzugefügt.
Also schliesst ein Kunde sehr wohl ein Abo ab zum „Sonderpreis von 145 CHF“ + 19 CHF Rechnungsgebühr, wenn man sich zum begleichen via Rechnung entschieden hat.
Wenn ein jetzt ein eventueller Kunde beim durchstöbern der Webseite sich entscheidet, das Gratisprodukt doch nicht zu nehmen- und klickt auf den Button „Nein Danke“, erscheint trotzden ein Hinweis das bezahlt worden sei, oder dass man bezahlen soll.
Ignoriert ein betroffene Kunde Briefe und E-Mails der Firma so bekommt er Ärger. Er wird dann mit Rechnungen, Beitreibungsdohungen und sonstigen Nettigkeiten eingedeckt. Angebliche Forderungen werden angeblich von einer „Kreditreform Romandie GNT SA“ in Lausanne betrieben mit der Aufforderung diese innert 10 Tagen zu begleichen oder diese zu bestreiten.
Ganz wichtiger Merksatz:
Keine Panik: Das Zusenden einer unbestellten Ware ist gem. Art 6a OR kein Auftrag. Somit ist das Nichtzurücksenden auch keine stillschweigende Annahme. Folglich können Sie mit der Ware machen was immer Sie wollen.
Es ist Gesetz: Die Button-Lösung
Im Online Handel gibt es seit 2015 eine so genannte Button Lösung. Websites, die sich an Schweizer Bürger richten, müssen die Preise für kostenpflichtige Leistungen gut sichtbar und deutlich lesbar mit einem entsprechenden Button bekannt zu geben.
Beispiele für zulässige Buttons
Konsumenten müssen wissen, was für einen Vertrag sie mit dem entsprechenden Button bestätigen.
In jedem Fall unzulässig bei Angeboten für kostenpflichtige Leistungen sind Buttons wie beispielsweise «Bestellen», «Bestellung beenden» und «Fortfahren», «Registrieren». Solche Buttons führen nicht zu einer rechtsgültigen Vertragsbestätigung und verletzen die neue «Button»-Lösung.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat Beispiele für unzulässige und zulässige Buttons (PDF) veröffentlicht.
Wir raten deshalb eindringlichst davor, auf den oben genannten Webseiten, oder bei der Firma Aliaz etwas zu bestellen.
Auch raten wir Mahnungen und Drohungen zu ignorieren. Das Zusenden einer unbestellten Ware ist gem. Art 6a OR kein Auftrag.