Fremde Fotos für die eBay-Auktion sind verboten

Die ungenehmigte Verwendung fremder Fotos in eBay-Auktionen ist verboten. Diesen Grundsatz kann man wohl nicht oft genug wiederholen, wie jetzt wieder ein Fall zeigt, der vom Brandenburgischen Oberlandesgericht zu entscheiden war:
Der Beklagte verkaufte als privater Verkäufer auf der Internetplattform eBay im Rahmen einer Online-Auktion ein gebrauchtes Navigationssystem zum Preis von 72,00 €. Er benutzte für sein Angebot ein Foto, das er nicht selbst hergestellt, sondern aus dem Internet kopiert hatte. Dabei handelte es sich um ein hochwertiges Produktfoto in der Art, wie es auch der Hersteller des Navigationsgerätes für seinen Internetauftritt verwendet.
quelle: jurablogs.com
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