Kaffeefahrt Betrüger verurteilt – er muss 1500 Euro auszahlen
Zum ersten Mal in Deutschland muss ein Kaffeefahrt-Veranstalter einen Bargewinn von 1500 Euro auszahlen, der in einem Werbe -Schreiben versprochen wurde.
Das entschied jetzt das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg. Dort hatte die eine Rentnerin geklagt – und gewonnen.
Vor Gericht berief sich die Kaffeefahrt-Firma darauf, daß im Brief lediglich stand „Rubbellos-Gewinnerin“ und habe somit auch nur das Recht auf ein “Rubbellos” und nicht auf Bargeld gehabt.
Ein ganz mieser Trick!
Das stellte auch Richterin Anke Engelbart fest:
Sie verurteilte die Veranstalter zur Auszahlung der vollen Summe nebst Zinsen von fünf Prozent!
In der Urteilsbegründung [Aktenzeichen 226 C 238/08] steht unter anderem: Die Firma „hat eine Gewinnzusage abgegeben (…) Für die Ankündigung ist es ausreichend, dass der Eindruck des Gewinns erweckt wird.“
Fazit: Wer einen Gewinn vorgaukelt, muss ihn auch auszahlen. Ein wegweisendes Urteil!
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