Dauerärger durch falsche GEZ Gebührenbescheide: Ab in den Knast
Das Gefängnis ist für die meisten Menschen die Horrorvorstellung schlechthin – auch für Immanuel Sch. Doch ein Streit mit der GEZ könnte für ihn verhängnisvoll enden. Ein Strafbefehl vom Gericht mit der Androhung von 50 Tagessätzen und sogar Gefängnis, wenn er das Geld nicht bezahlen kann.
Doch für den jungen Sozialhilfe-Empfänger, der nicht einmal einen eigenen Fernseher besitzt, sind schon die Lebenserhaltungskosten kaum zu tragen. Wie also soll der Frührentner die hohe Forderung der GEZ aufbringen? Mehrfach stellt er als Leistungsempfänger einen Antrag auf Gebühren- Freistellung – ohne Erfolg! Immanuel Sch. sieht sich schon hinter Gittern und wendet sich in seiner Verzweiflung an die AKTE-Redaktion.