Acoreus Inkasso, das Tüv Siegel und die Warnung der Verbraucherzentralen
Drei Millionen Säumige erhalten in Deutschland jedes Jahr Post von der acoreus Collection Services GmbH (aCS, 65 Beschäftigte) aus Neuss in Nordrhein-Westfalen. Pro Fall verlangt die Firma, an der auch die Creditreform AG beteiligt ist, mindestens 33 Euro, insgesamt im Jahr also mindestens 99 Millionen Euro.
Erste Berichte über die Maschen dieses Unternehmens Hier
Noch vor einem Jahr feierte sich die aCS als “Deutschlands erstes Inkassounternehmen mit TÜV”
Dass es die Prüfung bestanden hat, ist allerdings kein Wunder. Ganz nach dem Vorbild vieler Lobbyisten hat die aCS die Prüfkriterien, denen sie sich stellte, selbst miterarbeitet.
In ihrer Pressemitteilung vom 20. August 2009 heißt es:
“Verbindliche Kriterien für diese Prüfung hatte der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin, gemeinsam mit der tekit Consult Bonn unter maßgeblicher Beteiligung von aCS erarbeitet.”
Die tekit Consult Bonn GmbH wiederum ist ein Tochterunternehmen des TÜV Saarland. Der TÜV, der der aCS dann auch als erstes das Zertifikat verlieh.
Doch die aCS-Inkasso-Briefe unter dem Siegel des TÜV und dem Logo der Creditreform sorgen dieser Tage für Aufsehen und scheinen alles andere als seriös zu sein. Die Verbraucherzentrale des Landes Brandenburg meldete eine Flut von acoreus-Mahnbriefen, bei denen die Forderungen älter als drei Jahre alt sind und deshalb nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Paragraphen 195 und 199) längst verjährt sind. In neueren Fällen seien laut Verbraucherzentrale die Inkassogebühren überzogen oder gänzlich unberechtigt.
Verbraucherberater Harald Schäfer aus Senftenberg rät dazu:
„Betroffene Verbraucher sollten auch kleine, aber nicht nachvollziehbar geforderte Beträge nicht voreilig bezahlen! Forderungen, die sich auf angebliche Rechnungen aus dem Jahr 2005 oder früher stützen, sind nach dem Ablauf von drei weiteren Kalenderjahren ohnehin verjährt. Das heisst, eine Rechnung vom Mai 2005 ist am 31. Dezember 2008 verjährt. Und selbst wenn es bei jüngeren Daten zu einem Rechtsstreit käme, müsste das Inkassounternehmen zunächst die zugrunde liegende Telefonrechnung vorlegen und deren Berechtigung beweisen. Zudem sind die Kosten für Inkasso und Mahnung überzogen oder sogar gänzlich unberechtigt. Unterm Strich bleibt also genau zu prüfen, ob hier überhaupt ein nachweisbarer Anspruch besteht.”
quelle: gomopa