Neues von der Acoreus Inkasso und der aCS GmbH
Heute erhielt man ein Schreiben von der Firma Acoreus Inkasso, welches mit einem bemerkenswerten Satz begann:
Ihrem letzten Schreiben haben wir entnommen…..
Komisch, kann mich nicht entsinnen, je diese Inkasso Firma Acoreus angeschrieben zu haben, siehe Bericht hier
Naja immerhin geben sie jetzt eine Frist für eine Rückmeldung oder Ausgleich der Forderung bis zum 16.10.2009
Ganz schön dreist von der aCS GmbH und die Acoreus Collection Services GmbH. Die Inkasso Firma müsste zunächst die zugrunde liegende Telefonrechnung vorlegen und deren Berechtigung beweisen. Was dann nach den Paragrafen 195 und 199 BGB schwerfallen dürfte.
Damit der Leser etwas zum schmunzeln hat, hier das Schreiben:
Beachte: Forderungen die älter als drei Jahre sind , sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Paragraphen 195 und 199) längst verjährt .
Verbraucherberater Harald Schäfer aus Senftenberg rät dazu:
„Betroffene Verbraucher sollten auch kleine, aber nicht nachvollziehbar geforderte Beträge nicht voreilig bezahlen! Forderungen, die sich auf angebliche Rechnungen aus dem Jahr 2005 oder früher stützen, sind nach dem Ablauf von drei weiteren Kalenderjahren ohnehin verjährt. Das heisst, eine Rechnung vom Mai 2005 ist am 31. Dezember 2008 verjährt. Und selbst wenn es bei jüngeren Daten zu einem Rechtsstreit käme, müsste das Inkassounternehmen zunächst die zugrunde liegende Telefonrechnung vorlegen und deren Berechtigung beweisen. Zudem sind die Kosten für Inkasso und Mahnung überzogen oder sogar gänzlich unberechtigt.