Arbeitsrecht: Sechs Maultaschen reichen für eine Kündigung

Sechs Maultaschen im Wert von drei bis vier Euro haben eine 58-jährigen Altenpflegerin den Job gekostet.
Das Arbeitsgericht Radolfzell am Bodensee hat am Freitag entschieden, dass eine fristlose Kündigung wegen Diebstahls rechtens ist. Gegen den Rausschmiss nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit hatte sich die 58-Jährige gewehrt und das Gericht angerufen. Ihre Klage wurde jedoch abgewiesen.
Die Frau hatte die Maultaschen von der Verpflegung der Heimbewohner mitgenommen. Die Essensreste wären nach ihrer Darstellung im Müll gelandet. Außerdem sei es in dem Heim gang und gäbe, übriggebliebenes Essen zu verzehren.
Ihr Arbeitgeber, die städtische Konstanzer Spitalstiftung, betrachtete die Mitnahme der Maultaschen jedoch als Diebstahl. Das Vertrauensverhältnis sei zerstört, eine Weiterbeschäftigung nicht möglich, sagte der Vertreter der Stiftung, der Anwalt Georg Jauch. Nicht der Wert der gestohlenen Waren sei maßgeblich, sondern die Unehrlichkeit. «Die Arbeitnehmerin hat sich am Eigentum des Arbeitgebers vergriffen, das darf man nicht bagatellisieren.»
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