Telefon-Betrüger versuchte sein Glück ausgerechnet beim Polizeirevier
„Sie sind der glückliche Gewinner eines neuen Audi-Cabriolets im Wert von 25 000 Euro. Sie haben das absolut richtig verstanden. Ihre Telefonnummer wurde ausgewählt, und für die Zustellung Ihres Gewinns benötigen wir jetzt lediglich noch einige Angaben. Sie erhalten deshalb gleich die Telefonnummer von unserem Call-Center. Dort wartet man bereits auf Ihren Rückruf. Damit Ihr Anspruch nicht verfällt, rufen Sie bitte sofort in unserem Call-Center an.“
So lockte ein Telefon-Abzocker per Bandansage – und sein Wähl-Roboter rief ausgerechnet das Tübinger Polizei Revier an. Dabei wurde eine extrem teure 0900er-Rückrufnummer angegeben. Was der Rückruf kostet, verschwieg der Anrufer – ein klarer Verstoß gegen die Preisansage-Pflicht. In einigen Fällen, so Polizeisprecher Josef Hönes, könne so ein Telefonkontakt auf Anhieb 49 Euro kosten: „Die zocken ganz schön ab.“ Den Anruf zeichneten die Beamten auf – und leiteten eine Anzeige an die Bundesnetzagentur weiter wegen unerlaubter Telefonwerbung. Dagegen gibt es seit August 2009 ein eigenes Gesetz.
Häufig ist die Rückrufnummer bei solchen Anrufen mit der Deutschland-Vorwahl 0049 versehen und damit nicht sofort als teure 0900er-Nummer erkennbar. Ruft man zurück, wird man hingehalten. Dadurch wird die Telefonrechnung immens hoch, denn die Preise für solche „Premiumdienste“ sind frei wählbar. Allerdings kann die Bundesnetzagentur bei rechtswidriger Nutzung Nummern sperren, der Verbraucher muss dann auch nichts bezahlen.
quelle: tagblatt.de