Anti-Informationskampagne: Forderungen für Nachbarschaft24.net sollen statthaft sein.

Es wird zur Zeit versucht, mit gefälschten oder geänderten Dokumenten, die Verbraucher die auf das Abzockangebot von Nachbarschaft24.net reingefallen sind zum zahlen zu bewegen.
Hier greift wohl das Sprichwort “totgeglaubte leben länger“, denn die Abzocker haben sich sogar richtig Mühe dabei gegeben eine Anti-Informationskampagne zugunsten von Nachbarschaft24.net zu inszenieren, welcher auch Rotglut.org, ein früheres Portal des Bloggers Fastix, zum Opfer fiel, denn auch dort findet man nun eine regelrechte Lobeshymne auf Nachbarschaft24.net:
Die Redaktion ist zur Überzeugung gelangt, dass es gerade bei diesem Projekt, Nachbarschaft24.net, sich um eines der wenigen Projekte handelt, dass für die erhobenen Gebühren eine reale Gegenleistung bietet. Hier geziemt es sich auch für den Verbraucherschutz mal ein paar leise Töne anzustimmen. Nach Lektüre mehrere Urteile und deren Begründung steht für uns zweifelfrei fest, dass in diesem speziellen Fall zumindest sehr gründlich darüber nachgedacht werden sollte, ob man eine erbrachte Leistung nicht einfach mal bezahlen sollte. Wenn der Mann an der Ampel zum Scheibenputzen kommt, weiß man eben auch, dass man bezahlen muss, oder fragen Sie hier auch nach dem Kleingedruckten.
– Der Blogger Fastix selbst distanziert sich von den auf Rotglut.org eingestellten Beiträgen und somit gilt ab sofort: Dringende warnung vor www.rotglut.org – Rotglut.org gehört nicht mehr zu den Guten!! –
Fakt ist:
Internetsurfer, die auf die Website www.nachbarschaft24.net hereingefallen sind und nun mit Zahlungsaufforderungen und Mahnungen bombardiert werden, müssen die eingeforderten Beträge nicht zahlen. Das berichtet das Portal computerbetrug.de unter Berufung auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte.
Die Betreiber der Website, die das fast identische Layout der ebenfalls in Verruf geratenen Seite www.nachbarschaftspost.com sowie dasselbe Schweizer „Service-Center“ nutzen, hatten von den meist durch Werbespam oder Werbeanrufe gelockten Nutzern neun Euro pro Monat bei einer Laufzeit von zwei Jahren – insgesamt also 216 Euro – gefordert. Dazu verschickte die „Netsolutions Trading FZE“ aus Dubai zunächst Mahnungen und beauftragte anschließend Inkassounternehmen und Anwälte.
Schließlich riskierte die dubiose Firma den Gang vor Gericht und verklagte eine Berlinerin auf die besagten 216 Euro. Vor Gericht fing sich die Netsolutions FZE allerdings eine schallende Ohrfeige ein, denn der Richter fragte sich, wofür eigentlich gezahlt werden solle: „So ist eine Leistungspflicht der Klägerin nicht erkennbar, so dass die Verpflichtung zur Zahlung eines Entgelts in einem auffälligen Missverhältnis zur (nicht vorhandenen) Gegenleistung stünde.“Entscheidung ist rechtskräftig
Da der zu zahlende Betrag zudem in den AGB versteckt wird und sonst nichts auf eine etwaige Zahlpflicht des Interessenten hinweist, kam das Gericht zu dem Schluss:„Zudem verstößt ein etwaiger Vertrag so gegen das Transparenzgebot und ist deshalb unwirksam.“ Das Gericht ließ keine Berufung gegen die Entscheidung zu, das Urteil ist damit rechtskräftig (Amtsgericht Mitte, Urteil vom 05.11.2008 – Az.: 17 C 298/08).
Betroffenen ähnlich gestrickter Webseiten wird geraten, Mahnungen oder Mahnbescheiden zu widersprechen und ebenfalls nicht zu zahlen. Im Zweifel können sie sich zudem an eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt wenden.
Eine interessante Meinung dazu wie ein Potsdammer Rechtsanwalt versucht die Verbraucher zum zahlen zu veranlassen hat auch das Forum von Antispam
quellen : abzocknews, teltarif, boocompany, computerbetrug.
Wer nicht mehr weiss mit welchen Tricks die Firma arbeitet, hier das Video von Akte08