EU-Führerscheinabzocke im Internet
Wem die deutsche Fahrerlaubnis entzogen wurde, der darf ohne Arkennung mit einem ab dem 19. Januar 2009 erworbenen EU-Führerschein nicht fahren.
Trotzdem behaupten „Vermittler“ und „MPU-Berater“ im Internet und in Kleinanzeigen, dass man gegen entsprechende Bezahlung bei der Wohnsitzbegründung im Ausland hilft und dann der Führerschein nach EuGH-Entscheidungen anerkannt werden müsse.
Dabei wird verschwiegen, dass sich diese Gerichtsentscheidungen auf eine frühere Rechtslage beziehen und nicht für Führerscheine gilt, die ab dem 19. Januar 2009 erworben wurden.
Andere Anbieter versprechen, durch gute Kontakte zu ausländischen Behörden rückdatierte Führerscheine zu beschaffen und so das Problem mit dem Stichtag zu umgehen. Wer sich auf solche Machenschaften einlässt, bekommt nicht nur wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, sondern auch noch wegen Betrug und Urkundenfälschung Ärger mit dem Staatsanwalt.
Für besonders clever hält sich ein Internetanbieter, der damit wirbt, dass die für die Anerkennung in Deutschland nötige MPU von einem Psychologen in Tschechien durchgeführt wird – und zwar mit Erfolgsgarantie. Wer auch immer diese „Untersuchung“ im Ausland abnimmt: Mit der MPU eines dafür akkreditierten Instituts hat das jedenfalls nichts zu tun.
In jüngster Zeit werden auch noch Anzeigen geschaltet, in denen auf eine angebliche „ADAC-Hotline“ verwiesen wird und der Anschein erweckt wird, Deutschlands größter Automobilclub zeige Kniffe auf, wie man legal und ohne MPU mit einem ausländischen Führerschein wieder fahren darf. Tatsächlich landet man auf einer Mailbox eines Führerscheinvermittlers, gegen den der ADAC bereits rechtliche Schritte eingeleitet hat.
quelle: ngz-online