Katja Günther zieht einstweilige Verfügung zurück
Die für ihre Inkassogeschäfte für Onlinefirmen bekannte Rechtsanwältin Katja Günther ist mit dem Versuch gescheitert: Urteil (AG Karlsruhe 9 C 93/09 – rechtskräftig) mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein vorzugehen.
Gegenstand der vorläufigen Gerichtsentscheidung, deren Beantragung Günther jetzt zurückgezogen habe, war die Überschrift einer Pressemeldung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und hier:Konsumer, teilte die Konsumentenorganisation heute mit.
Günther störte sich in der Überschrift an der Präposition “wegen“. Das Bindewort lasse den Rückschluss zu, dass Günther strafrechtlich verurteilt wurde, es handelte sich aber um ein zivilrechtliches Verfahren.
“Der Anwalt von Frau Günther trug juristisch ambitioniert vor, dass das Wort ‘wegen’ für Laien und Nicht-Laien zwangsläufig mit einer strafrechtlichen Verurteilung in Verbindung gebracht wird und scheiterte offenkundig damit”
so Boris Wita von der Verbraucherzentrale. Dies sei aber gar nicht mit der Formulierung zum Ausdruck gekommen, sondern vielmehr eine an den Haaren herbeigezogene Deutung, sagte Wita.
Katja Günther betreibt seit Jahren das Inkassogeschäft für Unternehmen, die einschlägig als Internetabzocker bekannt sind. Sie verschickte massenweise Mahnschreiben, in denen zum Teil zu Unrecht erhobene Entgelte eingetrieben werden sollten. Anfang Oktober 2009 wurde die Anwältin selbst zivilrechtlich dazu verurteilt, die Kosten eines Anwaltes zu übernehmen, der im Auftrag eines Mandanten gegen die Forderung eines von Günther vertretenen Internetunternehmens vorgegangen war.
quelle: golem
Bedauerlicherweise lassen sich immer wieder Rechtsanwälte vor den schmutzigen Karren spannen…