www.Outlets.de darf nicht mit Schufa-Eintrag drohen
Der Betreiber der Webseite “outlets.de“, die “IContent GmbH“, hat sich eine einstweilige Verfügung wegen der rechtswidrigen Androhung eines Schufa-Eintrags eingefangen.
Es ging um eine Forderung aufgrund der angeblich kostenpflichtigen Nutzung der dubiosen Webseite. Eine von solchen Mahndrohungen betroffene Frau hatte nachweislich die Forderung in einem Antwortschreiben seitens ihres Anwalts bestritten. Trotzdem hatte die IContent GmbH erneut mit dem Schufa-Eintrag gedroht.
Daraufhin hat der Anwalt der Frau, Peter Knöppel, vor dem Amtsgericht Halle erfolgreich die einstweilige Verfügung gegen die Betreiber von outlets.de erwirkt. Mit dieser einstweiligen Verfügung wird es der IContent GmbH bei Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro für den Wiederholungsfall verboten, noch einmal wegen dieser bestrittenen Forderung mit dem Schufa-Eintrag zu drohen.
Amtsgericht Halle, Beschluss v. 09.12.2009 – Az. 105 C 4636/09)
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