Sammelklagen gegen Abzocker und was sich ändert
Immer wieder wird von abgezockten Verbrauchern gefordert, sich zusammen zu tun, und eine Sammelklage gegen die Abzocker zu betreiben. Aber so etwas gibt es nur in amerikanischen Spielfilmen und Anwaltsserien – in Deutschland besteht allenfalls die Möglichkeit, als Nebenkläger tätig zu werden. In Italien sind jetzt erste Voraussetzungen für Sammelklagen erfüllt.
Dazu schreibt das Handelsblatt:
Seit Beginn des Jahres können italienische Verbraucher nach dem amerikanischen Vorbild der Class Action Sammelklagen einreichen.
In Italien wird endlich ein wesentliches Instrument der Zivilisation für den Schutz der Verbraucher möglich, das in anderen entwickelten Ländern bereits existiert, lobt der Minister für Wirtschaftsentwicklung, Claudio Scajola, das Gesetz, dessen Urheber noch die Mitte-links-Regierung von Romano Prodi war. Auch die Verbraucherschützer befürworten die Sammelklage, kritisieren jedoch teilweise die Umsetzung in Italien.
Wie in den USA können sich auch in Italien Verbraucher, die sich geschädigt fühlen, einer Klage anschließen, die stellvertretend für vergleichbare Fälle steht. Dabei kann der Hauptkläger eine Einzelperson oder auch ein Interessenverband sein.
Einige Klagen sind bereits in Vorbereitung.
Ursprünglich sollten die Italiener auch das Recht bekommen, Sammelklagen gegen die öffentliche Verwaltung zu führen. Doch dieser Teil des Gesetzes ist im letzten Moment gestrichen worden.
Die Sammelklagen sind nur zulässig für Schäden, die nach August 2009 entstanden sind. Die neue italienische Sammelklage muss sich noch in der Praxis bewähren. Angesichts der extrem langen Prozessdauer in Italien wird das noch viele Jahre dauern.
quelle: Handelsblatt
Bleibt abzuwarten, wann sich die Deutsche Bundesregierung entschließt, dem italienischen Vorbild zu folgen, und die Rechte des Verbrauchers stärkt.