Holen sie sich ihr Geld zurück! – Späte Steuererklärung
Eine freiwillige Steuererklärung ist jetzt bis zu sieben Jahre nachträglich möglich. Der Bundesfinanzhof hat Beschränkungen durch die Finanzämter für unzulässig erklärt.
Damit hat der Bundesfinanzhof die Rechtslage bei der Einkommenssteuer angeglichen. Denn für alle, die zu einer Steuererklärung verpflichtet sind, gilt auch die Siebenjahresfrist. Der Lohnsteuerhilfeverein empfiehlt deshalb, Erklärungen bis einschließlich 2003 nachzureichen, wenn mit einer Erstattung zu rechnen ist.
Arbeitnehmer, die nicht verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, konnten bis 2007 nur zwei Jahre rückwirkend einen Antrag auf Veranlagung stellen. Wer zur Erklärung verpflichtet ist, hatte dagegen sieben Jahre Zeit, um eventuell zu viel gezahlte Steuern zurückholen.
Mehr Informationen dazu gibt es beim Bundesfinanzministerium unter www.bundesfinanzministerium.de. Das Urteil ist nachzulesen beim Bundesfinanzhof unter Aktenzeichen VI R 1/09. Quelle: WISO
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