Akte 2010: Schluss mit unerlaubten Abbuchungen
Das Schicksal der 87-jährigen Rentnerin Hildegard G. aus der vergangenen AKTE- Sendung hat Tausende Menschen in ganz Deutschland berührt. Dubiose Gewinnspielunternehmen räumen ihr jeden Monat über 800 Euro vom Konto. Die alte Dame lebt seither am Existenzminimum. Inzwischen ist klar, dass es so etlichen Tausend älteren Menschen im ganzen Land ergeht.
ZKA-Antwort zur Anfrage von SAT1 – AKTE 2010 zu missbräuchlichen Lastschriften (Auszug)
…Bemerkt man eine unberechtigte Lastschrift, kann diese formlos und unbürokratisch zurückgegeben werden. Der Kunde erhält den Betrag dann innerhalb kürzester Zeit wieder gut geschrieben.
Generell gilt, dass sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses, welcher in der Regel quartalsweise erfolgt, Buchungen als genehmigt gelten, sofern der Kunde nicht widersprochen hat. Auch nach dieser Frist können unberechtigte Lastschriften noch bis zu 13 Monate nach der Buchung zurück gegeben werden.
Die Empfehlung lautet daher, unberechtigte Lastschriften so schnell wie möglich zurückzugeben, auch damit der Betrag schnellstmöglich wieder dem Konto gutgeschrieben werden kann.
Zudem sollte der Kunde seine Bank darauf hinweisen, dass er keine Einzugsermächtigung erteilt hat.Als allgemeine Vorsichtsmaßnahme empfehlen wir dem Kunden, seine Kontendaten nur dann mitzuteilen, wenn er wirklich einen Vertrag schließen will, und er der Gegenseite auch vertraut. Zudem sollten Kunden ihre Kontoauszüge regelmäßig überprüfen und ihr Kreditinstitut unverzüglich ansprechen, wenn sie Unstimmigkeiten feststellen. Grundsätzlich können Kunden ihr Konto für die Belastungen durch Lastschriften sperren lassen. Diese Sperre wirkt dann aber für alle Lastschriften, also auch für GEZ, Telefon, Strom und Versicherung.
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Quelle und ganzer Text: Sat1