Alle Daten müssen gelöscht werden
Karlsruhe stoppt Vorratsdatenspeicherung
Die Speicherung der Telekommunikationsdaten aller Bürger auf Vorrat ist in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig. Alle bislang gespeicherten Daten müssen deshalb umgehend gelöscht werden, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Laut Urteil ist die Vorratsdatenspeicherung allerdings zulässig, wenn eine Reihe enger Vorgaben zur Verwendung der Daten, zur ihrer Sicherheit bei der Speicherung sowie zur Transparenz bei ihrer Verwendung erfüllt werden.
Die Bestimmungen sind aus Sicht der höchsten deutschen Richter viel zu unbestimmt. Es fehle insbesondere an hohen Standards für eine Datensicherung.
In der jetzigen Fassung verstoße es gegen das Telekommunikationsgeheimnis. Ein weitgehend offener Datenpool hebele den notwendigen Zusammenhang zwischen Speicherung und Zweck der Speicherung auf, sagte der scheidende Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier.
Quelle n-tv