Geöffnete CDs können doch zurück gegeben werden
Dass das Öffnen einer Cellophanhülle, mit der eine CD oder DVD versiegelt ist, das Widerrufsrecht ausschließt, entsprach bislang der Vorstellung von Händlern und Verbrauchern, da der hier einschlägige § 312d Abs. 4 Nr. 2 BGB Raubkopien verhindern soll.
Das Oberlandesgericht Hamm hat nun die Auffassung geäußert, dass eine Cellophan-Hülle nicht als Versiegelung im Sinne des Gesetzes anzusehen ist. Vielmehr müsse das Siegel aus einem Aufkleber bestehen. Für Amazon dürfte das zu erwartende Urteil eine mittlere Katastrophe darstellen. Käufern ist es nun möglich, CD’s zu kaufen, zu kopieren und wieder zurück zu schicken, sofern – wie üblich – die CD nur in Cellophan verpackt war.
Das Urteil ist eines der schlimmsten Fehlurteile in der Geschichte des Fernabsatzrechtes. Die Begründungen, sofern überhaupt vorhanden, sind aus juristischer Sicht abwegig. Mit derart schwachen Argumenten hätten die OLG-Richter heutzutage das juristische Staatsexamen nicht mehr bestanden. Das Urteil ist eine große Katastrophe für den Versandhandel und höchst ungerecht.
Quelle und ausführlicher Bericht: shopbetreiber-blog