Bewerbung abgelehnt weil “Ossi”?
Eine 40 Jährige Frau bewarb sich auf eine Stelle als Buchhalterin. Sie erhielt per Post ihre Bewerbungsunterlagen nebst Anschreiben zurück. Das Anschreiben der Ablehnung war ganz normal verfasst, man entschuldigte sich für die Absage und wünschte noch viel Glück bei der weiteren Suche einer Arbeitsstelle.
Doch die gebürtige Ostdeutsche fand noch einen seltsamen Vermerk auf ihrem Lebenslauf: “(-) Ossi” . Anscheinend ein interner Vermerk für einen Ablehnungsgrund. Doch für die Bewerberin ist dieser Vermerk diskriminierent: Sie schließt aus dem Vermerk mit dem Minus Zeichen, dass der Grund für die Ablehnung die Herkunft aus Ostdeutschland ist.
Die Buchhalterin zieht deswegen nun vors Arbeitsgericht. Denn die Klägerin ist der Auffassung, dass ihre Herkunft aus Ostdeutschland ein eindeutiger Nachteil auf dem Arbeitsmarkt ist. Das sei eine Diskriminierung. Zunächst muss allerdings geklärt werden, ob
“Ossis” einen eigenen “Volksstamm”
darstellen. Erst dann kann sich die Klägerin auf das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) beziehen. Ziel des AAG ist es Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Am kommenden Donnerstag wird über den Fall entschieden. Bekommt die Klägerin Recht, so stehen ihr als Ausgleich drei Monatsgehälter zu.
Quelle: gegen-hartz.de