Ab dem 1. August Internet-Sperren gegen Kinderpornos

Vom 1. August an werden im Internet auf Seiten mit Kinderpornografie rote Stoppschilder erscheinen. Der Bundesrat billigte einmütig das Gesetz mit den umstrittenen Internet-Sperren. Mit dem Warnhinweis soll Benutzern klar gemacht werden, dass ein Umgehen dieser Sperre für sie strafbar ist.
Das reine Anklicken der Stopp-Seiten ist strafrechtlich folgenlos.
Das Gesetz ist zunächst auf drei Jahre befristet.
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