Ab Heute den 1.7.2010 gibt es ein Pfändungsschutzkonto
Der Gesetzgeber hat ein Herz für Schuldner: Ab sofort können sie sich ein Pfändungsschutzkonto einrichten oder ein bestehendes Girokonto in ein solches “P-Konto” umwandeln lassen. Das soll sicherstellen, dass das finanzielle Leben des Schuldners nicht vollends aus der Bahn gerät, etwa weil er seine Miete nicht mehr überweisen kann.
Veranlasst ein Gericht oder eine Behörde dann eine Pfändung, ist auf dem P-Konto jeden Monat automatisch ein Betrag von 985,15 Euro geschützt. Der Schuldner kann damit weiter wichtige Zahlungen wie die Miete leisten.
Auch kann der Kontoinhaber mit dem Bescheid von der Familiengeldkasse das Kindergeld schützen. Weist er den Bezug von Sozialleistungen nach, steigt der Schutzbetrag ebenfalls.