Abgewatscht: Sparkasse muss Skandal-Anwalt Olaf Tank kein Konto führen
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück aufgehoben, nach der die Sparkasse dem Rechtsanwalt Olaf Tank ein Konto zur Verfügung stellen muss.
Somit ist die Sparkasse zunächst nicht länger verpflichtet, dem Rechtsanwalt Olaf Tank für die Internetgeschäfte seiner Mandanten ein Konto zur Verfügung zu stellen. Tanks Klienten wurden immer wieder in Zusammenhang mit sogenannten Abo-Fallen im Internet gebracht.
RA Olaf Tank hatte vor dem Verwaltungsgericht darauf gepocht, dass die Sparkasse verpflichtet sei, ihm ein Konto einzurichten. Diese Verpflichtung verneinte jetzt das Oberverwaltungsgericht:
Ein solcher Anspruch ergebe sich nicht aus dem Sparkassengesetz. Auch die Grundrechte des Rechtsanwalts seien nicht beeinträchtigt. Wenn die Sparkasse einen Renommeeschaden darlegen könne, sei sie berechtigt, die Einrichtung eines Kontos abzulehnen.
Im vorliegenden Fall haben sich innerhalb von vier Wochen, nachdem die Sparkasse aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Osnabrück das Konto eröffnen musste, mehr als 300 Beschwerden angehäuft. Aktenzeichen: 10 ME 77/10.
Quelle: Osnabrücker Zeitung