Abgezockt per Smartphone
Ungefragte Abos über Apps
Viele Smartphone oder Handy Nutzer haben mit einem Mobilfunkanbieter einen Vertrag zum Telefonieren und Surfen im Netz. Im Hintergrund kassieren jedoch vielfach unseriöse Dritte mit Hilfe des sogenannten WAP Billings kräftig mit.
Die Masche:
Meist unseriöse Firmen schalten Werbebanner in Apps, um ahnungslosen Smartphone-Besitzern mit einem Klick darauf ein kostenpflichtiges Abo anzudrehen. Anbieter solcher Abzocke-Apps kommen an ihr Geld, weil viele Mobilfunkbetreiber die fälligen Beträge für Serviceleistungen von Drittfirmen diese über die Telefonrechnung ihrer Kunden abbuchen.
App-Abzocke über ungefragte Abos
Apps auf dem Handy mit Wettervorhersagen, Rezepten oder Spielen versorgen Nutzer mit Infos, Service und Unterhaltung. Im Eifer des Anwendens geraten ihre flinken Finger nicht nur auf die berereitgestellten Angebote, sondern auch leicht ungewollt auf eingeblendete Werbebanner im jeweiligen Anwendungsprogramm. Wer durch eine unbedachte Berührung ein im Hintergrund lauerndes Abo aktiviert, dem werden zum Beispiel CHF 10,- wöchentlich abgerechnet. In der monatlichen Abrechnung taucht dann meist eine Summe daraus als Posten unbekannter Herkunft auf. Die Verwunderung darüber verwandelt sich spätestens ab der nächsten Rechnung in Dauerärger.
Ein Abo ist nur bei einem Klick auf Bestell-Button korrekt
Wirksam zustande kommt ein Vertrag jedoch erst dann, wenn Smartphone oder Handybesitzer den Abschluss eines kostenpflichtigen Abos ausdrücklich durch den Druck auf einen deutlich erkennbaren Bestell-Button bestätigt haben. Ein solcher Button muss nicht nur optisch sofort ins Auge springen, sondern auch mit dem Hinweis „zahlungspflichtig bestellen” oder einer anderen eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, brauchen Nutzer die ungewollt aufs Auge gedrückten Rechnungsposten nicht zu zahlen.
Dieser Hinweis hilft aber Handykunden, die bereits über undurchsichtige Abbuchungen klagen, allein nicht weiter. Denn das Herauswinden aus einer Abo-Falle durch WAP-Billing Missbrauch bleibt aufwändig und ist kompliziert.
Erscheint Kunden eine Handyrechnung zu hoch, sollten sie sich zunächst die unklaren Abbuchungsposten von ihrem Mobilfunkunternehmen erklären lassen. Bei unbegründeten Zahlungsforderungen von fremden Firmen müssen deren Name und die Adressdaten ermittelt werden.
Die Crux hierbei:
Abo-Anbieter geben meist von sich aus ihre Identität nicht preis, sondern bedienen sich eines weiteren Dienstleisters, der in der Rechnung aufgeführt ist. Dieser fungiert als Puffer und übernimmt die Abwicklung. Die dringend benötigten Kontaktdaten des Abo-Anbieters können Betroffene dennoch über die Kundendienstnummer auf der Rechnung bei ihrem Mobilfunkunternehmen erfragen.
Ungewollte Abos sofort kündigen
Wer in eine Abo-Falle getappt ist, kann weitere Abbuchungen nur verhindern, wenn der unfreiwillige Abo-Vertrag mit dem dubiosen Drittanbieter so schnell wie möglich online gestoppt wird. Um Scherereien zu vermeiden, akzeptieren sie eine Aufkündigung des Abos in der Regel anstandslos. Für eine Beanstandung der Rechnung muss die Drittfirma innerhalb von acht Wochen angeschrieben werden. Die Abo-Firmen ignorieren oder verweigern allerdings meist die Rückzahlung von bereits gezahlten Beträgen. Gibt’s kein Geld zurück, sollten sich getäuschte Kunden an ihren Mobilfunkbetreiber wenden, um bei ihm auf eine Erstattung ihrer Ansprüche zu pochen. Drittanbietersperre einrichten Sicher von vornherein und auf Dauer können sich Smartphone- und Tablet Nutzer nur vor dieser perfiden Abo-Masche schützen, wenn sie ihre Handynummer für die Abbuchung von Diensten fremder Firmen von ihrem Mobilfunkunternehmen sperren lassen.
Der Konsumentendienst rät eindringlichst:
- Auf keinen Fall einen Button anklicken, auf dem «Kaufen», «Bestätigen», «Loslegen» oder ähnliches steht. Am besten stellt man das Gerät ab.
- Fechten Sie die Rechnung- am besten per Einschreiben, sofort an. Teilen Sie dem Absender mit, dass es sich um einen Irrtum handelt.
- Falls Sie eine Betreibung erhalten: Reichen Sie innert zehn Tagen Rechtsvorschlag ein. Der Ball liegt dann beim Rechnungssteller, und er müsste die Rechtsöffnung beantragen. Da dies mit Kosten verbunden ist und es schwierig für ihn wird, die Rechtmässigkeit für die Forderung zu beweisen, wird er das wohl unterlassen.
Speziell bei SMS-Abofallen
Erhalten Sie ein SMS von einer fremden Nummer, lesen Sie dieses aufmerksam durch und prüfen Sie, ob Sie dieses Abo wünschen und welche Kosten anfallen. Falls das Abo unerwünscht ist: Ein SMS mit dem Text «STOP ALL» an die entsprechende Absenderadresse schicken. Damit wird das Abo gestoppt.
Wichtig:
- Informieren Sie auch den Fernmelde-Anbieter und bitten Sie auch ihn, diese Dienstleistung zu stoppen. Wenn das unerwünschte Abo auf der nächsten Handy-Rechnung auftaucht, bezahlen Sie den bestrittenen Teil der Rechnung nicht.
- Reklamieren Sie sofort beim Mehrwertdienst-Anbieter und begründen Sie, warum Sie nicht einverstanden sind. Die Adresse finden Sie im Internet oder bei Ihrem Fernmeldedienst-Anbieter.
- Kommt es zu keiner Einigung, wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle Ombudscom. Diese vermittelt dann zwischen den Parteien.