Abmahnabzocke durch angeblichen “Rechtsanwalt” Olaf Kaltbrenner für Sony Music
Vorsicht vor gefälschter Abmahnung eines „Rechtsanwalt Olaf Kaltbrenner“ wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung in p2p- Netzwerken.
Die Abmahnung wird unter der Bezeichnung „Rechtsanwalt Olaf Kaltbrenner“ angeblich im Namen Firma Sony Music Entertainment versendet.
Die Firma Sony Music Entertainment lässt ihre Abmahnschreiben ausschließlich durch die Kanzlei “Waldorf Frommer”, vormals Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte- Kanzlei Waldorf & Kollegen aus München vornehmen.
Die Zahlung des „Schadensersatzes“ in Höhe von € 100,– soll via UKASH-Karte oder Paysafecard, einer Prepaidkarte speziell für Internetkäufe, vorgenommen werden.
Hier das “Abmahnschreiben” im Volltext (Rechtschreibfehler inclusive)
Guten Tag,
in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Sony Music Entertainment Deutschland GmbH an.
Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.
Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.
Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen Sie erstellt.
Aktenzeichen: 240 Js 419/04 Sta Stuttgart
Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 178.200.132.102
Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 11
Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 37
Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt.
Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen und Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten aussergerichtlich zu lösen.
Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum
29.03.2011 sicher und unkompliziert
mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben. Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter:
https://www.ukash.com/de
Nachdem Sie den Ukash oder Paysafecard* Voucher gekauft haben, geben sie den auf unserer Homepage ein.
* alternativ konnen Sie auch mit Paysafecard zahlen
Link: https://www.paysafecard.com/de
Geben Sie bei Ihrer Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!
Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben(oder gleichwertiges Paysafecard Coupon), wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.
Hochachtungsvoll,
Rechtsanwalt Olaf Kaltbrenner
Die Redaktion von Konsumer meint: Wir können nur raten, keine Zahlungen zu leisten.