Rechtsanwältin verurteilt:Richter sieht Beihilfe zum Betrug
Die bekannte Münchner Abmahnanwältin Katja Günther ist zu Schadensersatz veruteilt worden. Richter sieht Beihilfe zum Betrug
Die Inkasso Gehilfin für Internetabzocker muss die Anwaltskosten eines ihrer Opfer zahlen.
Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil auch andere Rechtsanwälte abschrecken wird, die Steigbügelhalter für unseriöse Internetunternehmen zu spielen Die Abschreckung wird dabei wohl aber nur über den Geldbeutel funktionieren.
So Boris Wita von der Verbraucherzentrale.
Auf das Konto von Katja Günther sind täglich bis zu 20.000 Euro gelangt. Viele ahnungslose Internetnutzer hätten sich einschüchtern lassen und die Mahnungen der Rechtsanwältin beglichen, um sich weiteren Ärger zu ersparen, so die Stadtsparkasse München, die sich im Mai 2009 erfolgreich dagegen wehrte, für Günther ein Konto zu führen.
Bei der aktuellen Verurteilung stand die Anwältin selbst vor Gericht. Sie wurde vom Amtsgericht Karlsruhe verurteilt , die Anwaltskosten eines ihrer Opfer zu bezahlen . Das Urteil mit dem Aktenzeichen 9C93/09 ist rechtskräftig. Die Richterin hat eine Berufung wegen der Dringlichkeit nicht zugelassen.
Das Urteil, das erst jetzt veröffentlicht wurde, fällte das Gericht in einem zivilrechtlichen Prozess. Der Vorwurf der Beihilfe zum Betrug sei jedoch ein strafrechtlicher Vorwurf. Das Gericht hat festgestellt, dass eine Beihilfe zum Betrug vorliegt.
quelle: golem und hier