Abmahnung: Wie aus einem Verbraucher ein Unternehmer wird
Nur ein paar Kleidungsstücke privat bei Ebay verkauft, schon wurde man als Unternehmer eingestuft, und wegen fehlerhaften oder fehlenden AGBs abgemaht, so bestätigte das Amtsgericht in Berlin eine Abmahnung als rechtens.
Die Abmahntaktik einiger Anwälte liess sich ein Unternehmer nicht gefallen, und schlug zurück, er mahnte ebenfalls erfolgreich alle Onlineshops der großen Parteien CDU, SPD, FDP und die Grünen in Deutschland ab.