Abmahnwahn immer dreister: Lizenzgebühr für das Wort „ABI“

Anscheinend hat man Abmahnungen im Markenrecht* als Geldquelle neu entdeckt. Mario Barth machte es uns vor, andere ziehen nach. Eine Firma aus Weiherhammer in der Oberpfalz hatte sich im vergangenen Jahr die Wortmarke „ABI“ beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen lassen, und das Wort „Abi“ unter anderem auch für Bekleidungsstücke und Kopfbedeckungen schützen lassen.
Der Fall, so kürzlich geschehen: Schüler des Friedrichsgymnasiums wollten nach den Strapazen der Abitur-Prüfungen ein wenig Dampf ablassen. Doch vor der Abi-Party zogen dunkle Wolken auf. Denn den Diskothekenbetreibern, die ihre Räume den Schülern für deren Veranstaltung überließen, flatterte ein schier unglaubliches Schreiben ins Haus.
Wir wurden aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und die Party abzusagen – es sei denn, wir Zahlen für die Veranstaltung 275 Euro ,Lizenzgebühr’ zuzüglich Mehrwertsteuer
berichtet Geschäftsführer Karl Börries. Und damit nicht genug: Den Diskobetreibern wurde angedroht, bei Zuwiderhandlung 5.100 Euro zahlen zu müssen.
Rechtsanwalt Dr. Alexander Schneehain von der Kanzlei VSM führt dazu aus:
Ein klarer Fall eines Abzock-versuchs. Es bestehe zum einen keine Verwechselungsgefahr nach dem Markengesetz, da „AbiturParty Friedrichsgymnasium“ oder „Abi-Party“ von der eingetragenen Marke „ABI“ grundverschieden ist.
Darüber sei die Marke „ABI“ unter Anwendung der herrschenden markenrechtlichen Maßstäbe für die Prüfung der Zeichenähnlichkeit außer Betracht zu lassen, da es sich für den hier fraglichen Dienstleistungsbereich um einen glatt beschreibenden Begriff, nämlich eine Abitur-Party handel. Und das könne sogar dazu führen, dass man mit dem Antrag zur Löschung dieser Marke auch Erfolg hätte.
Quelle: Extratipp.de
*Wobei wir betonen, das markenrechtlicher Schutz für seriöse Firmen wichtig ist, da durch Markenfälschungen der deutschen Wirtschaft ein jährlicher Schaden in Milliardenhöhe ensteht.