Abofalle: Neues Gerichtsurteil gegen opendownload.de und softwaresammler.de

Kurz berichtet:
Die Mannheimer Content Services Ltd. betreibt die Internetseiten opendownload.de und softwaresammler.de (neuerdings auch die Vollstreckung für top-of-software.de).
Das Amtsgericht Mannheim hat die Content Services Ltd. im Wege eines Versäumnisurteils zur Rückzahlung von knapp 5.000 € verdonnert (Az: 17 C 433/10) vom 1.3.2011
Gegen das Versäumnisurteil können Rechtsmittel eingelegt werden. Ob die Anwälte der „Content Services Ltd“ dies tun, ist noch ungewiss.
Quelle: Ra Th. Meier