Abofallen im Internet: Bank darf Konto sperren

Banken und Sparkassen dürfen ein Konto fristlos kündigen, wenn das Konto für Abzocke im Internet verwendet wird.
Das hat nun das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden.
In ihrer Urteilsbegründung sprachen die Richter deutliche Worte zu Abofallen im Internet.
Auch zum Trick, die Kostenpflicht klein am unteren Seitenrand zu verstecken, äußerten sich die Richter.
In dem Fall ging es um Movie Scout, auf deren Website der / die Verbraucher mit Aussagen wie „Ihre Meinung ist uns eine TOP-DVD wert“ und „Jetzt TOP-DVD bewerten und behalten“ dazu gebracht werden sollten persönlichen Daten einzugeben.
Wer das tat, erhielt wenig später eine Rechnung, weil er sich mit Klick auf den Button „DVD abholen“ angeblich für einen kostenpflichtigen Dienst angemeldet habe.