Abofallen im Internet: OLG Frankfurt untersagt preisverschleiernde Onlineangebote
Teure Abofallen im Internet haben vor Gericht keine Chance. Das zeigen die von dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) nunmehr in zweiter Instanz erfolgreich geführten Verfahren gegen die Unternehmen Genealogie Ltd. und NETContent Ltd.
Auf der Internetseite “genealogie.de” hatte die Firma Genealogie Ltd. die Nutzung einer Datenbank für Namens- und Ahnenforschung angeboten.
Die Firma NETContent Ltd. hatte unter “grafikarchiv.com” und “gedichteserver.com” Grafiken zum Download bzw. den Zugang zu Gedichten angeboten. Preisangaben zu den angebotenen Dienstleistungen erfolgten erst bei Anmeldung des Nutzers durch die Eingabe persönlicher Daten:
Erst am Ende eines Hinweistextes, der per Sternchenhinweis der Anmeldung zugeordnet war, war zu lesen, dass das Angebot kostenpflichtig sein sollte.
Auf Antrag des DSW, einem Schwesterverband der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg, hat das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. mit Urteilen vom 4.12.2008 (Az. 6 U 187/07 und 6 U 186/07) die Berufung der beiden schon in erster Instanz verurteilten Webseiten-Betreiber größtenteils zurückgewiesen und den Betreibern verboten, Dienstleistungen gegenüber Letztverbrauchern im Internet unter Angabe von Preisen anzubieten oder zu bewerben, wenn die Preisangabe nicht leicht erkennbar ist.
Quelle: wettbewerbszentrale.de
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