Abofallen im Internet werden als Betrug geahndet
11. Januar 2011 Ein denkwürdiger Tag! Nach Ansicht des 1. Strafsenats erfüllen Abofallen den Straftatbestand des gewerbsmäßigen Betrugs. Dies geht aus dem Beschluss des OLG vom 17.12.2010 hervor, der FPS Rechtsanwälte & Notare exklusiv vorliegt.
In der Vergangenheit viele Staatsanwaltschaften tausende von Ermittlungsverfahren eingestellt, weil sie in den Internetangeboten der Betreiber keine Täuschung der Kunden gesehen haben. Begründet wurde dies stets damit, dass die Kunden die Möglichkeit gehabt hätten, den Preishinweis im Kleingedruckten zu lesen.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt sah dies anders und hatte zwei Personen wegen des Betriebs einer Abofalle im Internet wegen Betruges angeklagt. Das Landgericht Frankfurt wiederum lehnte am 05.03.2009 die Eröffnung des Hauptverfahrens ab; dies ebenfalls mit der Begründung, dass die Kunden nicht getäuscht worden seien, da die Angebote ja an irgendeiner Stelle einen Preishinweis enthalten hätten.
Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft Frankfurt hat nun das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, dass die Entscheidung des Landgerichts rechtlich nicht haltbar gewesen ist . Das Landgericht muss nun unter Zugrundelegung der Rechtsansicht des OLG ein Urteil fällen. „Da der Sachverhalt im Wesentlichen unstreitig ist, wird es aller Voraussicht nach zu einer Verurteilung kommen.
Es handelt sich um einen gewerbsmäßigen Betrug, so dass die Mindeststrafe sechs Monate Haft beträgt“, so Hauke Hansen von FPS Rechtsanwälte & Notare
Quelle: FPS Rechtsanwälte