Abofallen: Ist die deutsche Justiz mit Blindheit geschlagen?

Abofallenbetreiber haben in Deutschland anscheinend wenig zu befürchten. Ganz anders in Österreich, dort wird gehandelt und nicht gezaudert.
Das HG Wien meint in seiner Entscheidung:
Das Gericht sieht in den Entgeltklauseln Vertragsbestimmungen, die für den Kunden nachteilig sind. Der versteckte Kostenhinweis auf der von der Beklagten betriebenen Internetseite “download-service.de” verstößt gegen gesetzliche Informationspflichten. Das gilt insbesondere dann, wenn es sich um Leistungen handelt, die im Netz üblicherweise kostenlos angeboten werden.
Aber… So manche Richter in Deutschland sind, was Abofallen mit deren juristischen Tricks betrifft, anscheinend mit Blindheit geschlagen.
Böse Zungen könnten jetzt behaupten, dass an der strafrechtlichen Verfolgung der Abofallenbetreiber und deren Hintermänner kein Interesse besteht.
Wie ist es zu erklären, dass die sonst sehr konservativen Richter in Landshut (Bayern) in der „Buratschen Nutzlosseite“ keine Abofalle sehen, und den Vertrag zwischen Outlets.de und einem Verbraucher bejahen.
Dies zumindest bei Verträgen nach dem November 2010.
Das Landgericht Landshut:
… dass mit der Bestätigung des Aktivierungslinks der Mail ein Vertrag zustande kommt…
Wir schliessen uns trotzdem der Meinung und dem Rat der Verbraucherzentralen an, die immer noch raten nicht zu bezahlen, und im Zweifel einen Anwalt zu konsultieren.