Abzocke mit den Warteschleifen am Telefon so gut wie beendet
Erfreuliche Nachrichten für alle Verbraucher. Heute sind vom Bundestag neue Regelungen beschlossen worden, die dem Warteschleifenkostenärgernis ein Ende bereitet.
Ferner wurden Erleichterungen für den Verbraucher bei Telefonverträgen und Anbieterwechsel beschlossen.
Künftig dürfen Anbieter keine Entgelte für die Zeit verlangen, die ihre Kunden bei einem Anruf in einer Wartschleife verbringen.
Der Bundestag beschloss eine weitrechende Regelung, die sowohl erste als auch weiterleitende Warteschleifen erfasst und zwar für Festnetz- und Mobilanrufe gleichermaßen. Zudem gibt es künftig eine Ansagepflicht über die voraussichtliche Wartezeit.
Auch beim Telefonanbieterwechsel gibt es positive Veränderungen: Die Umschaltung auf den neuen Anbieter muss innerhalb eines Kalendertages erfolgen. Kommt es dabei zu Problemen, muss der alte Anbieter dafür sorgen, dass die Versorgung des Kunden weiterhin gewährleistet ist.
Noch ein weiteres Ärgernis hat der Bundestag mit seiner heutigen Entscheidung abgestellt: Zieht ein Telefonkunde um, kann er seinen alten Vertrag mitnehmen, ohne dass dessen Mindestlaufzeit von vorne beginnt. Kann der bisherige Anbieter denselben Service am neuen Wohnort nicht anbieten, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht.
Der Bundesrat muss dem ganzen noch zustimmen.