Abzocke statt Verbraucherschutz beim: Verbraucherschutz-Internet Verein?

Ich berichtete schon vor Monaten über den Vorstand diese dubiosen Vereins, deshalb hat mich Marco Born ( Vorstand) mit seinem Anwalt Andreas Neuber aus Krefeld verklagt, die Verhandlung steht noch aus.
Dubiose Geschäfte statt Verbraucherschutz: Der Vorstand des Augsburger „Verbraucherschutz Internet Vereins“ muss sich demnächst vor dem Amtsgericht verantworten. Die Augsburger Staatsanwaltschaft wirft dem 22-Jährigen Beihilfe zur strafbaren Werbung und strafbare Kennzeichenverletzung vor. Seine mutmaßliche Komplizin, eine 26-Jährige aus Nürnberg, soll sich wegen strafbarer Werbung verantworten.
Den Ermittlungen zufolge bot die 26-Jährige unter dem Namen „GlobalFX“ Heimarbeit an, mit der man angeblich 3500 Euro und mehr im Monat verdienen könne. Der Versand entsprechender Schulungsunterlagen wurde vom Kauf zweier E-Books zum Preis von 40 Euro abhängig gemacht. Schon die seien „wirtschaftlich wertlos“ gewesen, weil die darin enthaltenen Informationen an anderer Stelle kostenlos erhältlich waren, so die Staatsanwaltschaft.
Auch die Schulungsunterlagen hatten demnach einen großen Haken. In ihnen wurde erklärt, wie man die zuvor gekauften E-Books bewirbt und weiterverkauft, sodass eine Vertriebspyramide entsteht. Problem: Mit Fortschreiten des „Verkaufsmodells“ werden die Absatzchancen immer geringer, so die Ermittler.
Der Augsburger soll das fragwürdige Geschäftsmodell der Frau unterstützt haben, indem er als Vorstand eines „Verbraucherschutz Internet Vereins“ Seiten ins Internet stellte. Auf diesen warnte er vor Abzockern, „und Webseiten die ihm auf die Schliche kamen und stellte diese als schlecht dar!“
„so geschehen bei: abraexchen.wordpress.com – wegen Spamattacke jetzt verbraucherinfo.wordpress.com, fred-kaier.blogspot.com und andere wo ich vor Marco Born und seinen Projekten warnte „
gleichzeitig aber empfahl er das Geschäftsmodell seiner Komplizin als besonders positiv und vertrauenswürdig.
Außerdem, so die Staatsanwaltschaft, soll der Augsburger auf den Webseiten des „Verbraucherschutz Internet Verein“ ein Emblem des Bundeskriminalamts (BKA) ohne die erforderliche Einwilligung veröffentlicht haben.
Verbraucherschützer in Deutschland und Österreich warnten schon länger vor dem Geschäftsmodell der beiden Verdächtigen. Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg hatte bereits im Mai von einer „besonders fiesen“ Masche gesprochen, weil hier ausgerechnet unter dem Deckmantel von vermeintlichem Verbraucherschutz abgezockt werde.
Der Augsburger selbst wies die Vorwürfe stets von sich und sprach von einer Verleumdungskampagne. Die Staatsanwaltschaft ließ sich davon aber nicht beeindrucken und nahm die Ermittlungen auf. Ergebnis: Das Amtsgericht Augsburg erließ jetzt gegen beide Beschuldigte Strafbefehle mit Geldstrafen von 2700 Euro. Weil diese Einspruch einlegten, wird es nun zum Prozess vor dem Amtsgericht kommen.
Den Beschuldigten drohen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen. Für die unerlaubte Verwendung des BKA-Emblems steht eine Freiheits- oder Geldstrafe im Raum.
quelle Augsburger Allgemeine