Abzocke:Europäisches Zentralregister zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern
Es muss nicht immer ein kostenplichtiger Eintrag in ein- mit fragwürdigem Nutzen verbundener Eintrag in ein Online-Branchenbuchverzeichnis sein, bei dem Gewerbetreibende teuer Lehrgeld bezahlen.
Abzocker gehen mit der Zeit und haben sich etwas relativ “Neues” einfallen lassen.
Im vorliegendem Fall kommt ein, auf den ersten Blick amtlich aussehendes Schreiben von einem:
“Europäisches Zentralregister zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern”.
Es wird der Eindruck erweckt, bei dem Schreiben handele es sich um eine eilige Terminsache. So wird Zeit-Druck auf den Empfänger des Schreibens ausgeübt und man unterschreibt ohne genaue Prüfung. Der Kostenpunkt, wenn der Gewerbetreibende nicht aufpasst und unterschrieben zurückschickt, liegt bei 890,00 Euro im Jahr.
Dieser „Bescheid“- rechtlich gesehen ist es eigentlich ein Angebot, macht aber mit voller Absicht einen “amtlichen” Eindruck- und erweckt so an die Europäische Union (EU) erinnernden Sternchen im Logo- und Verweise auf Aktenzeichen den Anschein, man sei trotz der Hinweise im Kleingedruckten amtlich.
Merke:
Es gibt kein Europäisches Zentralregister zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern welches deutsche Unternehmer anschreibt.
Noch ein Pferdefuß:
Wer unterschreibt, bindet sich für zwei Jahre– Summasumarum sind dann 1,780 Euro für einen „freiwilligen- nicht amtlichen, kostenpflichtigen Eintrag“ fällig- und wer nicht drei Monate vor Vertragsablauf kündigt, zahlt weiter.
Unser Rat:
Sollten Sie per Fax oder sonstwie so ein Schreiben erhalten, lassen Sie sich nicht verunsichern, es ist nichts amtliches- in diesem Fall will kein Finanzamt oder die EU Geld von Ihnen..
Der beste Platz für solche Schreiben ist der Papierkorb.