Ärger mit der Formatic Medical GmbH


Stellen Sie sich vor, sie sind eine frische Kleinunternehmerin, und betreiben ein kleines Studio. Da kann Ihnen einiges an Ungemach passieren- so wie im vorliegenden Fall der Manuela M.(Name geändert).
Vor rund eineinhalb Jahren kam zufällig ein Vertreter der Firma „Formatic Medical GmbH“ aus Neuhausen am Rheinfall bei Manuela M. vorbei, um ihr ein Gerät für den Muskelaufbau vorzustellen. Der Mann überzeugte die Kleinunternehmerin- allerdings kam ein Kauf des Geräts für sie nicht in Frage.
Für den Formatic-Vertreter angeblich kein Problem:
„Ich könne das Gerät auch einfach mieten“,
erinnert sich Manuela M. Die Kosmetikerin lässt sich also einen Mietvertrag vorlegen und fragt nochmals nach:
„Stimmt das wirklich? Ich kann das Gerät jederzeit innerhalb von drei Monaten zurückgeben?“
Der Vertreter bejaht.
„Es bestehe kein Risiko.“
Nach Abschluss des Mietvertrags bezahlt Frau M. pünktlich jeden Monat die Miete für das Gerät, jeweils mehr als 1000 Franken. Irgendwann schreibt sie dann wie geplant fristgerecht die Kündigung.
Doch die böse Überraschung lies nicht lange auf sich warten. Knapp zwei Wochen erhielt sie eine Rechnung von Formatic über mehr als 40‘000 Franken– zum Kauf des Geräts.
„Sie haben einen Vertrag mit der Formatic Medical GmbH über den Kauf des Divinia Ultra Komplettsystems Plus abgeschlossen“
schreibt die Firma.
Doch:
Weder im Vertrag noch in der ebenfalls unterzeichneten Auftragsbestätigung steht etwas von Kauf. Die einzigen Worte, die man immer wieder liest:“Mieter“, „Vermieter“, „gemietet“.
Kosmetikerin M. vermutet, dass Absicht dahinter steckt.
„Ich fühle mich hintergangen und getäuscht.“
Was M. erlebt hat, erfahren im Moment auch andere Kleinunternehmerinnen.Sie schildern alle das Gleiche: Ihnen sei ein Mietvertrag „ohne Risko“ aufgeschwatzt worden– und nun sollen sie mehrere zehntausend Franken für das Gerät bezahlen.
Uwe Falkenburger, Vertriebsleiter der Formatic Medical GmbH auf die Fälle angesprochen meint dazu:
„Unsere Absicht war, mit den Kundinnen einen Mietkauf abzuschliessen.“
Dass in den Verträgen davon kein Wort steht, gibt er zu:
„Das kann schon mal missverständlich sein. Aber böse Absicht steckt nicht dahinter.“
Warum denn der Aussendienstmitarbeiter den Kundinnen bei den Gesprächen nicht klar kommuniziert habe, dass es sich um einen Mietkauf handle kann man sich nicht erklären.
In Zukunft wolle die Formatic Medical GmbH gar keine solchen Mietverträge mehr ausstellen.
„Wir überlegen uns, die Kundinnen in Zukunft eine Erklärung unterschreiben zu lassen, dass sie wissen, was auf sie zukommt.“
Und was passiert nun mit den betroffenen Kosmetikerinnen, die zehntausende von Franken bezahlen sollen?
„Wenn wir dann feststellen, dass die Verträge tatsächlich unklar formuliert sind, nehmen wir alles zurück– also in der Form, dass es für beide Seiten wirklich fair ist.“
Für einige Betroffene dürfte das bereits zu spät sein, sie haben sich bereits einen Anwalt genommen.
Quelle: srf.ch