AG Burgwedel weist Zahlungsanspruch von Melango.de zurück

Seit 2009 gerät die Melango.de GmbH aus Chemnitz immer wieder in die Schlagzeilen.
Jetzt erging gegen Melango wieder ein erneutes Urteil, dass einen Zahlungsanspruch gegen einen Kunden verneint.
Mit Urteil vom 12.01.2012 hat das Amtsgericht Burgwedel zum Aktenzeichen 78 C 97/11 entschieden, dass der Melango.de GmbH aus Chemnitz keine Zahlungsansprüche gegen einen Freiberufler aus Isernhagen zustehen.
Da die Melango.de GmbH zwar ordnungsgemäß geladen aber nicht erschienen war, konnte die Frage nicht geklärt werden, ob sich das Amtsgericht Burgwedel der Ansicht des Amtsgerichts Dresden im Urteil zum Aktenzeichen 104 C 3441/11 anschliesst, wonach die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Melango.de enthaltene Entgeltklausel bei der typischerweise im Internet kostenlos angebotenen Leistung von Melango als überraschende Klausel im Sinne des § 305c Abs. 1 BGB zu werten und somit nicht Vertragsbestandteil geworden sei.
Quelle: Rechtsanwalt Ralf Möbius LL.M.